Zum 1. Januar 2018 ist im Landkreis Potsdam-Mittelmark eine neue Gebühr fällig. Erhoben wird sie für offene Feuer aller Art, an denen mehr als fünf Personen teilnehmen. Die Geühr gilt gleichermaßen für private wie öffentliche Feuer. Die Einnahmen sollen in Gänze den Feuerwehren im Landkreis zugute kommen. Im einzelnen gelten u.a. folgende Gebühren:
Größe der Stapel an brennbarem Material |
Gebühr |
bis 1 Meter Höhe | 50 Euro |
bis 2 Meter Höhe | 75 Euro |
bis 5 Meter Höhe | 300 Euro |
für jeden Meter über 5 Meter |
140 Euro |
Vorraussichtlich zu Ostern soll die neue Verordnung erstmals umfassend umgesetzt werden.
Darüber hinaus weist der Landkreis Potsdam-Mittelmark noch einmal darauf hin, dass offene Feuer mit mehr als einem Meter hohen oder breiten Holzstapeln grundsätzlich genehmigungspflichtig sind.
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