Fünf Gemeinden und eine Stadt – Im Amt Brück wird gewählt

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Amt Brück. Im Vergleich zu den Kommunalwahlen vor fünf Jahren wird es jetzt im Amt Brück kleine Unterschiede geben. So dürfen die BürgerInnen von Oberjünne am Wahltag, dem 09. Juni 2024 auch über ihren Ortsbeirat entscheiden. Bislang geschah es an einem gesonderten Termin in einer Einwohnerversammlung.

Auch in Borkwalde gibt es eine Änderung. Auf Grund des Einwohnerzuwachses sind jetzt zwölf statt zehn Gemeindevertreter zu wählen. Borkwalde zählte zum Stichtag 30. April 2023 genau 2.006 Einwohnende und deshalb gibt es zwei Vertreter mehr. Im Jahr 2019 lag die Einwohnerzahl unter 1.500 Personen.

In Borkheide bleibt es bei zwölf Gemeindevertretern, in Golzow sind zehn Vertreter zu wählen. Golzow hat 1.427 Einwohnende und verfehlt damit nur um 73 EinwohnerInnen die Grenze zur nächstmöglichen Gremiumsgrenze.

In Linthe, das 933 EinwohnerInnen zählt, sind ebenso zehn GemeindevertreterInnen zu wählen wie in Planebruch mit 1.049 BürgerInnen. Laut Kommunalwahlgesetz haben Gemeinden unter 700 EinwohnerInnen acht VertreterInnen, bis 1.500 sind zehn zu wählen, bis 2.500 zwölf und bis 5.000 EinwohnerInnen 16 Gremiumsangehörige.

Die letztgenannten Zahlen erreicht nur die Stadt Brück. Hier heißen die Gemeindevertreter Stadtverordnete, es sind 16, da in der Stadt Brück 4.255 Menschen gemeldet sind. Die Stadt Brück ist die größte Gemeinde im Amt.

Sie hat mit Brück-Schlossbusch, Stromtal, Gömnigk, Trebitz, Neuendorf und Baitz mehrere Orts- und Gemeindeteile. Wobei in Neuendorf und Baitz Ortsbeiräte zu wählen sind. In beiden Dörfern hat der Ortsbeirat maximal drei Mitglieder, aus dessen Mitte der Ortsvorsteher und ein Stellvertreter zu wählen sind. Selbstverständlich soll in Brück auch ein/e Bürgermeister/in gekürt werden.

Die beiden Waldgemeinden Borkheide und Borkwalde haben keine Orts- oder Gemeindeteile, so dass es hier bei der Wahl der Gemeindevertretung und eines/r Bürgermeisters/in bleibt.

In der gesamten Gemeinde Linthe haben die BürgerInnen drei Stimmen. Es wird der/die Bürgermeister/in gewählt, die Gemeindevertretung muss bestimmt werden und alle drei Ortsteile – Alt Bork, Deutsch Bork, Linthe – haben einen Ortsbeirat, der ebenfalls zu wählen ist. Er zählt drei Mitgleider.

Die Gemeinde Golzow hat zwar die Gemeindeteile Grüneiche, Lucksfleiß, Müggenburg, Hammerdamm und Königsberg, aber dort gibt es keine Ortsbeiräte oder zu wählende Ortsvorsteher.

Komplizierter ist es in der Gemeinde Planebruch die aus drei Ortsteilen und dazu zwei Gemeindeteilen besteht. Zu der Gemeinde gehören Oberjünne, Cammer und DamelangFreienthal. Dabei bilden die beiden Dörfer Damelang und Freienthal einen Ortsteil, der Gemeindeteil Hackenhausen gehört auch dazu. In Planebruch hat nur Oberjünne einen Ortsbeirat, der aus drei Personen besteht und wie schon erwähnt am Wahltag ebenfalls bestimmt wird. Hier sind bei einer Kandidatur auf Grund der geringen Einwohnerzahl keine Unterstützerunterschriften notwendig. In den beiden anderen Ortsteilen ist einzig ein/e Ortsvorsteher/in zu wählen. Ortsbeiräte gibt es nicht. Auch in Planebruch wird der/die ehrenamtliche Bürgermeister/in gewählt.

Übrigens, falls bei der Personenwahl keine/r die absolute Mehrheit der Stimmen erhält, gibt es zwei Wochen später eine Stichwahl.

Die Unterlagen und gegebenenfalls Unterstützerunterschriften sind bis zum 04.04.24 punkt 12.00 Uhr bei der Wahlleiterin Marion Jahn in der Amtsverwaltung einzureichen.

(Artikelfoto: Amtsgebäude in Brück)

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