Kloster Lehnin. Nachdem die Lehniner Anfang März zu den Urnen geladen waren, um einen Bürgermeister/in zu wählen und sich im ersten Wahlgang der jetzige Bürgermeister Uwe Brückner durchsetzen konnte, dürfen alle wieder darüber nachdenken, wer für die Gemeindevertretung und die Ortbeiräte kandidieren möchte. Die Kommunalwahl findet am 09. Juni 2024 statt.
In Kloster Lehnin leben 11.800 Bürger, für die 22 Gemeindevertreter zu wählen sind. Bislang sitzen 20 Mitglieder im Gemeindeparlament. Die größte Fraktion bildet die SPD gemeinsam mit den Baumfreunden. Sie hat sieben Mitgliedern, es folgt die CDU mit vier Vertretern, Bürger für Kloster Lehnin haben drei, die Freien Bürger und Bauern (FBB) bilden eine gemeinsame Fraktion mit der Wählergruppe „Freizeit. und Jugendverein Trechwitz“ (FJVT) mit ebenfalls drei Mitgliedern, ein Gemeindevertreter der FBB ist als fraktionsloses Mitglied Teil der Gemeindevertretung, der auch ein AfD-Vertreter angehört.
Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens 4. April 2024 bei der Wahlbehörde der Gemeinde in der Friedensstraße 3 in Lehnin vorliegen. Dabei brauchen neue und parteiunabhängige Bewerber 20 Unterstützungsunterschriften. Listen und Kandidaten von in politischen Gremien vertretenen Parteien und Vereinigungen sind davon befreit.
Wie schon gesagt hat Kloster Lehnin einen hauptamtlichen Bürgermeister, so dass neben der Gemeindevertretung nur noch die Ortsbeiräte zu wählen sind, immerhin 14 an der Zahl, denn alle Ortsteile der Gemeinde haben einen Ortsbeirat.
Die Ortsbeiräte in den Dörfern haben eine unterschiedliche Größe, abhängig von der Einwohnerzahl. So werden in Emstal, Grebs, Krahne, Michelsdorf, Nahmitz, Netzen, Prützke, Rädel, Reckahn, Rietz sowie Trechwitz jeweils drei Mitglieder in den Ortsbeirat entsandt.
In Damsdorf und Göhlsdorf besteht der Ortsbeirat aus fünf Mitgliedern und im Ortsteil Lehnin sind es gar sieben.
Entsprechend der Ortsbeiratsgröße reduziert sich auch die Anzahl der notwendigen Unterschriften für die Unterstützung. Es sind sechs, sieben beziehungsweise zehn Unterschriften notwendig.
Übrigen müssen alle Personen, die sich zur Wahl stellen, in dem jeweiligen Ortsteil wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder BürgerInnen der EU sind.
„Die erforderlichen Vordrucke werden von mir beschafft und können bei mir angefordert werden“, teilt der Wahlleiter der Gemeinde Kloster Lehnin, Stephan Arnold mit.
(Artikelfoto: Rathaus Lehnin)