Amtsgebäude Brück

Amt Brück: Brandbrief gegen das Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026

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Amt Brück. Der Vorsitzende des Amtsausschusses des Amtes Brück, Philipp Konopka, der Vorsitzende des Finanzausschusses des Amtes Brück, Matthias Baitz, und die Bürgermeister der Gemeinden im Amt haben an den Landtag Brandenburg geschrieben. Sie wenden sich gegen das Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026, mit dem aus Sicht der Unterzeichner die strukturellen finanziellen Probleme des Landes Brandenburg auf die Kommunen abgewälzt werden sollen. Im Ergebnis müssen die Gemeinden um ihre Liquidität fürchten. Die Gemeinden des Amtes Brück rechnen allein im laufenden Haushaltsjahr mit einem Verlust von ca. 530.000 Euro.

Nachfolgend der „Brandbrief“ im Wortlaut:

Sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung,
sehr geehrte Abgeordnete des Landtags Brandenburg,

vor rund einer Woche wurden die Hauptverwaltungsbeamten der Stadt-, Gemeinde- und Amtsverwaltungen via Rundschreiben über das avisierte Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 informiert und um Stellungnahme bis zum 07.04.2025 (eine Woche) gegenüber dem Städte- und Gemeindebund Brandenburg gebeten.

Zuvor hatte die Landesregierung den Entwurf bereits am Folgetag beschlossen und in den Landtag zur Beratung und Beschlussfassung eingebracht. Dies geschah gegen die eigene Richtlinie und ohne eine Stellungnahme abzuwarten.

Mit dem Gesetzentwurf plant die Landesregierung, den Familienleistungsausgleich gemäß § 17 des Brandenburgischen Finanzausgleichsgesetzes (BbgFAG) ersatzlos zu streichen und den Umsatzsteueranteil vollständig dem Land zuzuschlagen.

Die Kommunen sollen sich künftig mit einer Verbundquote von 22,43 Prozent begnügen.

Die Städte und Gemeinden würden so insgesamt rund 150 Millionen Euro pro Jahr verlieren, während die Erhöhung der Verbundmasse um lediglich 33 Millionen Euro nicht annähernd ausreicht, um diesen Verlust auszugleichen.

Der Landtag Brandenburg soll bereits am 10.04.2025 in einer Sondersitzung über den Gesetzesentwurf befinden. Das sind insgesamt nur zwei Wochen nach der ministerialen Übersendung des Entwurfs an den Städte- und Gemeindebund.

In aller Eile soll so nun ein Gesetz verabschiedet werden, welches die finanzielle Stabilität der Städte und Gemeinden erheblich bedroht und verheerende Auswirkungen auf das laufende und alle Folgehaushaltsjahre entfalten soll.

Der Schilderung des Problems, welches laut Gesetzesentwurf durch die Verabschiedung des Gesetzes behoben werden soll, ist zu entnehmen, dass der Landeshaushalt seit Jahren von einem Anstieg struktureller Ausgaben geprägt ist. Dies führe zu einem dauerhaften Ungleichgewicht, da der Anstieg der Einnahmen nicht im gleichen Maße mit der Entwicklung der Ausgaben Schritt halten kann.

Diese Schilderung können die Brandenburger Kommunen bedauerlicherweise aus eigenen Erfahrungen mehr als teilen.

Die finanziellen Probleme des Landeshaushaltes nun kurzer Hand derart auf die Kommunen abzuwälzen, ist mindestens erschreckend und verlagert die Probleme nur auf die kommunale Ebene.

Insbesondere die Tatsache, dass die Auswirkungen bereits das laufende Haushaltsjahr betreffen sollen, ist eine Farce.

Nachdem es vieler Kraftanstrengungen bedurfte, nach der Novellierung der Kommunalen Haushalts- und Kassenverordnung des Landes Brandenburg die kommunalen Haushalte aufzustellen und in Kraft zu setzen, wird die Ertragslage der Kommunen durch das avisierte Gesetz nunmehr derart geschwächt, dass viele Kämmerer sich zum Ausrufen einer Haushaltssperre sowie zur Erforderlichkeit einer Nachtragshaushaltssatzung verpflichtet sehen werden.

In den Brandenburger Kommunen wird durch den Beschluss mit Ertragsverlusten in sechs- bis siebenstelliger Höhe pro Kommune gerechnet.

Für die Gemeinden des Amtes Brück wird allein in diesem Haushaltsjahr mit einem Verlust von ca. 530 TEuro gerechnet.

Gemeinde Verlust in Euro
Stadt Brück 175.500
Borkheide 120.198
Borkwalde 94.770
Planebruch 42.120
Linthe 43.212
Golzow 56.550
Gesamt 532.350

Neben den Verlusten im Ergebnishaushalt müssen die Gemeinden um ihre Liquidität fürchten. Die Zahlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden wird zugunsten des Landeshaushalts aufs Spiel gesetzt.

Angedachte landesrechtliche Anpassungen im Vergaberecht verfehlen vollkommen ihr Ziel, wenn in den Kommunen erst gar kein Geld zur Investition bereitsteht.

Die Gemeinden des Amtes Brück sind bereits vor Verabschiedung des Haushaltsbegleitgesetzes 2025/2026 finanziell schwer belastet.

Drei der sechs Gemeinden unterliegen bereits heute Haushaltssicherungskonzepten.

Die Auswirkungen des Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 lassen befürchten, dass die drei Gemeinden über viele weitere Jahre nicht mehr leistungsfähig werden.

Zudem müssen mindestens zwei weitere Gemeinden des Amtes Brück fürchten, ebenfalls ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu müssen.

Die beabsichtigte Gesetzesänderung bedroht die Wahrnehmung pflichtiger Aufgaben der Kommunen sowie die verfassungsgemäße Selbstverwaltung der Gemeinden.

Die Handlungs- und Leistungsfähigkeit der Städte und Gemeinden, insbesondere bei Fragen der Bildung, Infrastruktur, sozialen Angebote, Kultur und damit als Basis der Demokratie wird drastisch gefährdet.

Noch auf der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes am 13.11.2024 äußerte der Ministerpräsident Dietmar Woidke sich wie folgt zu Kommunen:

„Kommunen sind das Herz des Landes. Unsere Kommunen beweisen sich jeden Tag aufs Neue als attraktiv und zukunftsfähig, als pragmatisch und effektiv in der Aufgabenbewältigung. Bisher haben Land und Kommunen gemeinsam jede Aufgabe gemeistert und vertrauensvoll zusammengearbeitet. Dieser Schulterschluss ist gut für Brandenburg“

An diese Aussage möchten wir erinnern und deutlich machen, dass das vorliegende Gesetz die beschriebenen Umstände drastisch verschlechtert.

Wir fordern daher eine Korrektur!

Die Landesregierung setzt mit diesem Gesetz die Zukunft unserer Städte und Gemeinden aufs Spiel.

Wir fordern mit Nachdruck eine Überprüfung und Rücknahme dieses Vorhabens!

Die Folgen für die kommunale Daseinsvorsorge und für die Brandenburgerinnen und Brandenburger sind schlichtweg nicht akzeptabel.

Sollte das Gesetz in der vorliegenden Form verabschiedet werden, werden wir uns nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Verwaltung die rechtlichen Konsequenzen dieses Eingriffs in die kommunale Selbstverwaltung umfassend prüft und die Möglichkeiten einer rechtlichen Auseinandersetzung auslotet.

Die Bürgerinnen und Bürger, die Brandenburgerinnen und Brandenburger, die Wählerinnen und Wähler erwarten von ihren politischen Vertreterinnen und Vertretern eine klare Haltung und ein entschlossenes Handeln gegen diese untragbare Belastung.

Wir fordern die Landesregierung sowie die Mitglieder des Brandenburgischen Landtags auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die finanziellen Interessen der Kommunen ernst zu nehmen.

In Erwartung einer Korrektur verbleiben wir mit freundlichen Grüßen

Philipp Konopka
Amtsausschussvorsitzender des Amtes Brück

Matthias Baitz
Vorsitzender des Finanzausschusses des Amtes Brück
1. stellv. Amtsausschussvorsitzender

Steffi Randig
Bürgermeisterin der Gemeinde Borkheide
2. stellv. Amtsausschussvorsitzende

Sigrid Klink
Bürgermeisterin der Gemeinde Linthe

Egbert Eska
Bürgermeister der Gemeinde Borkwalde

Matthias Schimanowski
Bürgermeister der Stadt Brück

Ralf Werner
Bürgermeister der Gemeinde Golzow

Dr. Stephan Burow
Bürgermeister der Gemeinde Planebruch

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