Am 09. Juni wird in Brandenburg gewählt, neben der Europawahl finden auch die Kommunalwahlen statt. Bei der Europawahl wird zwar ein langer Stimmzettel mit über 30 Parteien den Wählern vorgelegt, aber es darf trotzdem nur ein Vorschlag angekreuzt werden. Kein Kreuz heißt Enthaltung, mehrere Kreuze machen den Stimmzettel ungültig. Übrigens gibt es bei der Europawahl anders als bei Landtags- oder Bundestagswahlen keine fünf Prozent Hürde, so dass auch kleinere Parteien Sitze im Europa-Parlament erhalten können.
Kreistagswahl
Die Stimmzettel für die Kreistagswahlen sind übersichtlicher, hier sind es wesentlich weniger Parteien und Vereinigungen. Sogar Einzelbewerber sind angetreten. Auf den Listenvorschlägen sind Namen verzeichnet, und sie folgen einer von der Partei oder Vereinigung festgesetzten Reihung. Die Wählenden sind nicht daran gebunden und können die Person wählen die ihnen zusagt, unabhängig von der Reihenfolge.
Hier hat jede/r, der/die an die Wahlurne herantritt drei Stimmen. Diese dürfen beliebig verteilt werden. Das heißt zum Beispiel, dass man alle drei Stimmen einer Personen zuordnet, oder zwei einer und eine Stimme einer zweiten kandidierenden Person gibt oder gar die drei Stimmen auf drei Personen aufteilt. Das kann sowohl innerhalb einer Liste geschehen, als auch auf unterschiedliche Listen verteilt werden.
Wahlkreise
Wahlkreis 1: Gemeinde Kleinmachnow, Stadt Teltow
Wahlkreis 2: Stadt Beelitz, Gemeinde Michendorf, Gemeinde Nuthetal, Gemeinde
Stahnsdorf
Wahlkreis 3: Gemeinde Schwielowsee, Gemeinde Seddiner See, Stadt Werder (Havel)
Wahlkreis 4: Amt Beetzsee, Gemeinde Groß Kreutz (Havel), Gemeinde Kloster Lehnin,
Amt Wusterwitz, Amt Ziesar
Wahlkreis 5: Stadt Bad Belzig, Amt Brück, Amt Niemegk, Stadt Treuenbrietzen,
Gemeinde Wiesenburg/Mark
Gemeindevertreter- und Stadtverordnetenwahlen
Genauso verhält es sich übrigens auch bei den Gemeindevertreter- und Stadtverordnetenwahlen. Hier könne ebenso die drei abzugebenden Stimmen variabel verteilt werden, wie beim Kreistag. Übrigens müssen die drei Stimmen nicht ausgeschöpft werden, man darf auch nur zwei, eine oder sogar gar keine Stimme abgeben. Sind jedoch mehr als drei Kreuze gemacht worden, ist der Stimmzettel ungültig.
Ortsbeiräte, ehrenamtliche Bürgermeister, Ortsvorsteher
Auch für die Wahl der Ortsbeiräte hat man drei Stimmen und kann so wie bei den beiden anderen Wahlen damit verfahren.
In den Gemeinden werden auch ehrenamtliche Bürgermeister gewählt. Hier ist der/die Kandidat/in mit „ja oder nein“ zu wählen, gibt es mehrere Kandidierende, dann muss man sich für einen entscheiden. Jede/r Wahlberechtigte hat nur eine Stimme.
Wenn es einen Ortsbeirat im Dorf gibt ,wählt dieser aus seiner Mitte einen Ortsvorsteher. Wenn es keinen Ortsbeirat gibt, kann der Ortsvorsteher direkt gewählt werden, so zum Beispiel in Cammer oder Damelang-Freienthal, auch hier hat man nur eine Stimme und kann „ja“, „nein“ oder „nichts“ ankreuzen.
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