Amt Brück. Das Amt Brück geht offenbar die Probleme mit der Straßenreinigung im Amt Brück an. Nach einigen Hinweisen und Aktionen für die Gemeinden Borkheide und Borkwalde gibt es jetzt einen das ganze Amt betreffenden Hinweis:
Sehr geehrte/-r Bürger/-in,
anlässlich des kommenden, turnusmäßigen Aussaugens der Gullysiebe möchte das Ordnungsamt darauf hinweisen, dass alle Grundstückseigentümer gemäß der örtlich bestehenden Straßenreinigungssatzungen zur Reinigung der Bürgersteige und Straßen verpflichtet sind.
Diese erstreckt sich grundsätzlich ab Grundstücksgrenze bis auf die Fahrbahn. Die Reinigungspflicht umfasst das Säubern der Straßen, Bürgersteige, Regenmulden, Grünstreifen, Regenrinnen uvm. Wenn ein Grundstück an mehreren Straßen liegt, so sind auch alle anliegenden zu reinigen. Den genauen Umfang und die Häufigkeit entnehmen Sie bitte Ihrer örtlichen Satzung unter www.amt-brueck.de unter der Rubrik „Politik & Verwaltung“ > „Satzungen“.
Hierbei soll der Kehricht beseitigt und Gras- und Unkrautbewuchs auf dem Bürgersteig und in den Regenrinnen, insbesondere im Bereich der Regeneinläufe entfernt werden. Die Reinigung soll regelmäßig durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sind unbedingt erforderlich, um auch bei starken Regenfällen ein unbeeinträchtigtes Abfließen des Oberflächenwassers zu gewährleisten.
Und: bitte fegen Sie den Kehricht nicht einfach in die Gullys. Die Auffangsiebe sind nicht für größere Mengen gedacht, und der Schmutz würde dann doch in die Rohre gelangen und diese verstopfen.
Ein ebenfalls dauerhaftes Problem stellen die in die Bürgersteiganlagen und Straßen hineinragenden Hecken und Bäume dar. Wir weisen alle Grundstückseigentümer erneut auf die Pflicht hin, ein Zurückschneiden vorzunehmen, damit Bürgersteige und Straßen in ihrer gesamten Breite den Fußgängern und Fahrzeugen zur Verfügung stehen und Seitenstraßen und Einmündungen gut einsehbar sind. Verkehrsschilder, Straßenschilder und Hinweisschilder, die von Bewuchs verdeckt werden, bitten wir freizuschneiden, sodass sie wieder uneingeschränkt lesbar sind.
Sollten Grundstücksbesitzer nicht in der Lage sein, ihrer Reinigungspflicht nachzukommen, so können sie die Arbeiten auch in Auftrag geben.
Sollten Sie Fragen zu den Satzungen haben, so können Sie sich gerne an das Ordnungsamt im Amt Brück wenden.
Ihr Ordnungsamt
(Mitteilung des Amtes Brück)
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