Beteiligungsverfahren zum Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 beginnt am 10. März 2022

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Behörden, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger können bis zum 9. Juni 2022 Stellungnahmen abgeben

Die Regionalversammlung Havelland-Fläming hat am 18. November 2021 den Entwurf des Regionalplans Havelland-Fläming 3.0 gebilligt. Der Planentwurf wird ab dem 10. März 2022 öffentlich ausgelegt und kann auch im Internet eingesehen werden. Der Geltungsbereich des Regionalplans umfasst die Landkreise Havelland, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und die kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel und Potsdam. Die Auslegungsstellen befinden sich bei den Kreisverwaltungen und den Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte der Region sowie bei der Regionalen Planungsgemeinschaft mit Sitz in Teltow. Die genauen Angaben sind im Amtsblatt für Brandenburg Nummer 8 vom 2. März 2022 bekannt gemacht. Jede Person, die sich durch den Entwurf des Regionalplans betroffen fühlt, kann bis zum

9. Juni 2022

eine Stellungnahme abgeben.

Der Regionalplan ist ein übergeordneter und zusammenfassender Raumordnungsplan für das Gebiet der Planungsregion. Durch den Regionalplan werden Gebiete festgelegt, in denen bestimmte Vorhaben oder Nutzungen planerisch begünstigt werden. Das betrifft Flächen für die Siedlungsentwicklung, für großflächige gewerblich-industrielle Ansiedlung, für Windenergieanlagen, für die Gewinnung von oberflächennahen Rohstoffen (Tone, Kiese und Sande) sowie für die landwirtschaftliche Bodennutzung. Der Planentwurf enthält auch Aussagen zu überschwemmungsgefährdeten Gebieten und zum vorbeugenden Hochwasserschutz.

Der Regionalplan konkretisiert Vorgaben, die durch den Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg festgelegt wurden und stellt somit eine Planungsebene zwischen der Landesplanung und der kommunalen Bauleitplanung dar.

Eine Rechtswirkung entfaltet der Regionalplan vor allem für die Städte und Gemeinden sowie für andere öffentliche Planungsträger, die ihre Planungen an den Festlegungen des Regionalplans ausrichten müssen. Da Ziele des Regionalplans eine Bindungswirkung haben, die von den Kommunen nicht überwunden werden kann, können durch den Regionalplan auch Interessen von Privatpersonen und Unternehmen direkt betroffen sein. So soll durch den Regionalplan unter anderem ausgeschlossen werden, dass Windenergieanlagen außerhalb bestimmter, im Plan festgelegter Gebiete errichtet werden können oder dass höherwertige Ackerflächen für andere Zwecke, wie beispielsweise Siedlungserweiterungen oder den Bau von Photovoltaikanlagen, genutzt werden können.

Die Planunterlagen und weitere Informationen können auf der folgenden Webseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming abgerufen werden: https://havelland-flaeming.de/regionalplan/regionalplan-3-0/beteiligungsverfahren/.

Im Ergebnis der Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen ist durch die Regionalversammlung, der Vertreter und Vertreterinnen der Landkreise und der kreisfreien Städte sowie von 38 Städten, Gemeinden und Ämtern der Region angehören, über Planänderungen zu entscheiden. Wird der Planentwurf geändert, ist eine erneute Auslegung durchzuführen. Die Öffentlichkeit hat dann erneut die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.

(Pressemitteilung der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming)

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