Bodenrichtwerte des Landkreises Potsdam-Mittelmark zum Stichtag 01.01.2022

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Potsdam-Mittelmark. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Potsdam-Mittelmark hat die neuen Bodenrichtwerte bekannt gegeben:

Grundsätzliches

Der Gutachterausschuss ermittelt und beschließt jährlich zum Stichtag 1. Januar gemäß § 193 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) und der Brandenburgischen Gutachterausschussverordnung (BbgGAV) auf der Grundlage der ausgewerteten Kauffälle des jeweiligen Jahres die Bodenrichtwerte.

Am 26.01.2022, 27.01.2022 und 02.02.2022 hat der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Potsdam-Mittelmark 564 Bodenrichtwerte für baureifes Land und sechs Bodenrichtwerte für land- und forstwirtschaftliche Flächen zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt und beschlossen.

Davon entfallen auf:

  • Wohn- und Mischgebiete 382 Bodenrichtwerte,
  • Gewerbegebiete 86 Bodenrichtwerte und
  • Sondergebiete Erholung 78 Bodenrichtwert
  • Sonstige Sondergebiete 18 Bodenrichtwerte
  • Ackerland, Grünland und Forstflächen je 2 Bodenrichtwerte.

Die Bodenrichtwerte spiegeln den Grundstücksmarkt des Jahres 2021 wider.
Die Anzahl der Bodenrichtwerte ist von 344 auf 570 gestiegen.

Eine Ausweitung der Bodenrichtwertzonen auf alle bebauten Bereiche war notwendig, da zukünftig im Rahmen der Grundsteuerreform die Bodenrichtwerte, also der Wert des Grund und Bodens, in die Berechnung der Grundsteuer einfließen.

In einer Hauptfeststellung zum Stichtag 1. Januar 2022 sind neue Grundsteuerwerte festzustellen, die der Grundsteuer ab dem Kalenderjahr 2025 zugrunde gelegt werden. Die zukünftig elektronisch vom Steuerpflichtigen selbst abzugebende Feststellungserklärung ist ab 1. Juli 2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER einzureichen.

Nähere Informationen dazu können den Seiten des Bundesfianzministerium entnommen werden.

Wohnbauland

Die höchsten Bodenrichtwerte für Wohnbauland sind wie in den letzten Jahren in der Region um die Landeshauptstadt Potsdam und angrenzend an die Bundeshauptstadt Berlin zu finden. Hier sind die Werte um ca. 15 Prozent gestiegen.

Hier bewegen sich die Bodenrichtwerte zum Beispiel in Kleinmachnow zwischen 370 Euro/m² und 1.100 Euro/m², in Stahnsdorf zwischen 420 Euro/m² und 750 Euro/m², in Teltow zwischen 230 Euro/m² und 650 Euro/m², in Nuthetal zwischen 80 Euro/m² und 410 Euro/m² und in Werder zwischen 310 Euro/m² und 420 Euro/m² für Wohnbauflächen.

Die prozentuale Steigerung der Bodenrichtwerte war allerdings mit im Durchschnitt ca. 25 bis 30 Prozent im Weiteren Metropolenraum wesentlich höher. Hier sind jedoch auch die Abweichungen in den Steigerungen größer und reichen von keiner Steigerung bis zu mehr als 100 Prozent, d. h. mehr als Verdoppelung.

Starke Steigerungen zum Beispiel gab es in Borkwalde im Wohnpark Ortszentrum vom 90 Euro/m² auf 210 Euro/m², in Fichtenwalde von 100 Euro/m² auf 250 Euro/m², in Beelitz-Heilstätten von 95 Euro/m² auf 140 Euro/m², in Treuenbrietzen von 70 Euro/m² auf 120 Euro/m², in Wusterwitz von 50 Euro/m² auf 80 Euro/m² und in Pritzerbe von 40 Euro/m² auf 60Euro/m².

Es wurden auch neue Bodenrichtwertzonen eingeführt wie beispielsweise der Wohnpark am Weinberg in Bad Belzig mit 210 Euro/m² und der Wohnpark Woltersdorf West mit 85 Euro/m².

Neben den Bodenrichtwerten für baureife Grundstücke hat der Gutachterausschuss Bodenrichtwerte für landwirtschaftlich genutztes Ackerland und Grünland sowie für Forsten ermittelt.

Ackerland, Gründland, Wald

Der Bodenrichtwert für Ackerland ist um ca. 25 Prozent gestiegen im Berliner Umland auf 1,00 Euro/m² und im Weiteren Metropolenraum auf 1,10 Euro/m². Für Grünland betragen die Bodenrichtwerte im Berliner Umland 1,00 Euro/m² und im Weiteren Metropolenraum 0,81 Euro/m². Für forstwirtschaftliche Flächen, also Wald, beträgt der Bodenrichtwert ohne
Aufwuchs im Berliner Umland 0,29 Euro/m² und im Weiteren Metropolenraum 0,27 Euro/m².

Ebenfalls ermittelt wurden Bodenrichtwerte für Gewerbe- und Erholungsflächen sowie für sonstige Sondergebiete.

Veröffentlichung und Zugang

Die Bodenrichtwerte werden ab März im Bodenrichtwertportal BORIS des Landes Brandenburg unter der Internetadresse www.boris-brandenburg.de veröffentlicht. Das Abrufen von Bodenrichtwertinformationen im PDF-Format aus dem Bodenrichtwertportal ist gebührenfrei.

Ebenso kann jedermann bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskünfte über Bodenrichtwerte erhalten. Telefonische Auskünfte sind gebührenfrei, schriftliche gebührenpflichtig (in der Regel 15 EUR).

Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen:

03328 318-311 bis -314 oder -323

Sitz der Geschäftsstelle:

Landkreis Potsdam-Mittelmark
Fachdienst Kataster, Vermessung und Grundstückswertermittlung
Potsdamer Straße 18A
14513 Teltow

Die Postanschrift lautet:

Postfach 11 38
14801 Bad Belzig

Sprechzeiten:

dienstags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und
von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

(Wilk Mroß, Vorsitzender des Gutachterausschusses)

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