Borkwalde

Borkwalde: Mehr Mitsprache für Kinder und Jugendliche, aber kein eigenes Budget

Borkwalde. Auf der gestrigen Sitzung der Gemeindevertreter standen mehr Mitwirkungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche zur Debatte. Die Fraktion Links-Grün hatte beantragt, „Vorschläge zur Einbeziehung von Kindern und Jugendlichen“ zu erarbeiten.

Das verlangt nicht nur die Hauptsatzung der Gemeinde in § 2 Abs. 4, sondern auch die Brandenburger Kommunalverfassung im § 18 a (siehe Kasdten). Auch Bürgermeister Egbert Eska fand die Idee gut. Nach nur kurzer Debatte stimmten alle sieben anwesenden Mitglieder der Gemeindevertretung einer weiteren Debatte im Ausschuss zu.

Wesentlich kontroverser ging es beim darauf folgenden Antrag von Links-Grün zu. Diese schlugen vor, „den Kindern und Jugendlichen unseres Ortes ein jährliches Budget in Höhe von 1000,- Euro im Haushalt der Gemeinde zur Verfügung zu stellen“. Fraktionsvorsitzender Enrico Schulz begründete die Antrag:

„Die jungen Menschen sollen einen Antrag selber erarbeiten, selber einbringen, selber der Gemeindevertretung vorstellen und ihn dort selber verteidigen. So lernen sie Abläufe in der Gemeindevertretung kennen und ihre Interessen zu vertreten.“

Auf die Frage nach möglichem Bedarf meinte er, dass die zwar die Jugendlichen erarbeiten sollten, er aber von der Vorstellung der Jugendkonzeption wisse, dass diese sich Rückzugsräume auf dem Jugendraumgelände wünschen, z.B. ganz einfach durch eine Hecke.

Andreas Link von der Borkwalder Wählergemeinschaft befand dagegen:

„Der Jugendclub existiert, einen Mehrbedarf kann ich nicht feststellen. Wenn sich dieser ergibt, dann werden wir ihn im Rahmen des Haushaltes lösen.“

Bürgermeister Eska verwies auf noch nicht abgerufene Fördergelder und sah daher ebenfalls keine aktuelle Notwendigkeit. Am Ende stimmten die drei Mitglieder der Fraktion Links-Grün dafür und die vier Mitglieder der Wählergemeinschaft dagegen. Abschließend verwies Eska noch auf die Möglichkeit, erforderliche Dinge in den nächsten Haushalt einzustellen.

Brandenburger Kommunalverfassung

§ 18a
Beteiligung und Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen

(1) Die Gemeinde sichert Kindern und Jugendlichen in allen sie berührenden Gemeindeangelegenheiten Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte.

(2) Die Hauptsatzung bestimmt, welche Formen zur eigenständigen Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinde geschaffen werden. Kinder und Jugendliche sind an der Entwicklung der Formen angemessen zu beteiligen.

(3) Die Gemeindevertretung kann einen Beauftragten für Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen benennen. Für den Beauftragten gilt § 18 Absatz 3 entsprechend.

(4) Bei der Durchführung von Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, soll die Gemeinde in geeigneter Weise vermerken, wie sie die Beteiligung nach Absatz 1 durchgeführt

Auf der Seite der “Freien Wähler Borkwalde” findest du einen stichpunktartigen … “Bericht über die Sitzung der GV”

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