Landkreis Potsdam-Mittelmark: Corona-Meldung vom 28.5.2020 (545 Fälle)

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Potsdam-Mittelmark. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind derzeit 545 (+4 zum Vortag) Personen als infiziert gemeldet. Die meisten Fälle (164) sind in Werder (Havel) zu verzeichnen, gefolgt von Kleinmachnow, Teltow, Beelitz, Kloster Lehnin und Michendorf. Es werden aktuell 30 (Vortag 53) der infizierten Personen stationär (außerhalb von Potsdam-Mittelmark) betreut. Die Zahl der Verstorbenen im Landkreis liegt bei insgesamt 40.

Aktuell befinden sich 116 (am Vortag 126) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der begründeten Verdachtsfälle – auf Grundlage der Meldungen an den Krisenstab – beträgt seit Beginn der Aufzeichnungen 3.096 (am Vortag 3.078). Es wurden 1.338 als negativ getestet gemeldet und 614 stellten sich als unbegründet heraus; es besteht zu diesen letztgenannten Zahlen bisher keine Meldepflicht.

Grenze laut Eindämmungsverordnung

Die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg legt einen Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern binnen 7 Tagen fest. Wenn dieser Wert -kumulativ gerechnet- überschritten wird, müssten die Schutzmaßnahmen wieder erhöht werden. Für Potsdam-Mittelmark würde dies bei 107 Neuinfektionen innerhalb einer Woche eintreten. Der aktuelle Wert liegt momentan bei 27 (am Vortag 23).

Zum aktuellen Infektionsgeschehen im Landkreis

Postverteilzentrum in Stahnsdorf

Momentan hat der Landkreis keine neuen Erkenntnisse zum Ansteckungsgeschehen im  Postverteilzentrum in Stahnsdorf. Nach wie vor sind 12 Mitarbeitende positiv auf Covid-19 getestet worden, 6 von ihnen sind aus dem Landkreis Potsdam-Mittelmark. (Ein Mitarbeiter konnte wohnortmäßig erst heute zugeordnet werden.)

Seniorenpflegeeinrichtungen „Haus am Zernsee“

Eine gute Nachricht zu dieser Pflegeienrichtung. Das Haus ist seit dem heutigen Tag coronafrei. Der Abstrich eines letzten erkrankten Heimbewohners vom 26.05.20 hat ergeben, dass auch dieser wieder genesen ist.

Seniorenzentrum in Grebs

Im Seniorenzentrum in Grebs ist seit einigen Tagen ein Heimbewohner als positiv bekannt. Dieser befindet sich in stationärer Betreuung im Brandenburger Klinikum. Weitere Abstriche wurden daraufhin veranlasst. Heute wurde dem Gesundheitsamt eine weitere Bewohnerin als Covod 19 positiv gemeldet. Der Bewohnerin geht es bisher gesundheitlich gut. Sie ist im Haus isoliert untergebracht.

Kindertagesbetreuung

In Absprache mit den Kommunen, hat der Landkreis eine Allgemeinverfügung  zur Übertragung der Entscheidung über die Aufnahme der Kindertagesbetreuung in die eingeschränkte Regelbetreuung auf die kreisangehörigen amtsfreien Städte und Gemeinden sowie freien Träger erlassen. Diese wird am Samstag, dem 30. Mai 2020 in der Märkischen Allgemeinen Zeitung Fläming-Echo, Brandenburger Kurier und Potsdamer Tageszeitung veröffentlicht und ist auch auf der Internetseite des Landkreises unter www.potsdam-mittelmark.de /Übersicht Corona-Informationen/ Verfügungen des Landkreises sowie Rechtsverordnungen des Landes nachzulesen.

Unter anderem enthält die Allgemeinverfügung, dass die eingeschränkte Regelbetreuung auf eine längere Betreuungszeit als vier Stunden/Tag und auf mehrere Tage/Woche ausgeweitet werden kann, wenn eine ausreichende Betreuungskapazität in der jeweiligen Kindertagesstätte zur Verfügung steht.

In Punkt 8 und 9 ist aufgeführt, dass der Entscheidung über die Aufnahme in die eingeschränkte Regelbetreuung Kinder im letzten Kita-Jahr vor der Einschulung den Vorrang genießen. Ferner sollen Geschwister der einzuschulenden Kinder Berücksichtigung finden.

Voraussetzung für die Aufnahme in die eingeschränkte Regelbetreuung ist, dass die Kinder in einer festen Gruppen in der Einrichtung betreut werden können und die Regelungen des Rahmenhygieneplanes für Kindereinrichtungen einschließlich der Ergänzung „lnfektions- und Arbeitsschutz in Kindertageseinrichtungen in Brandenburg im Zusammenhang mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2/COVID-19″ eingehalten werden.

Zur Umsetzung der Notbetreuung und des eingeschränkten Regelbetriebes richten sich die Gruppengrößen nach den individuellen Räumlichkeiten jeder Kindertagestätte/Einrichtung.

Die Allgemeinverfügung tritt am 2. Juni 2020 in Kraft:

https://www.potsdam-mittelmark.de/fileadmin/extern/user_upload/Allgemeinverfuegung_5_kiat_05_mit_kopf_ohne_kopfzeile.pdf

Privaten Feiern oder Treffen mit Freunden

Wie viele Personen können sich treffen?

Weiterhin können sich Angehörige zweier Hausstände treffen, zum Beispiel zwei Familien oder Paare, die jeweils in einem Haushalt leben. Dabei spielt die Gruppengröße keine Rolle (zum Beispiel bei kinderreichen Familien).

Neu ist, dass sich außerdem nun auch bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Hausständen treffen können. So kann sich jetzt auch wieder die Clique treffen – mit bis zu 10 Leuten. Somit sind Besuche und Feiern mit Gästen aus mehr als zwei Haushalten im kleinen Rahmen möglich. Aber auch hier gilt: immer auf den richtigen Abstand achten.

Diese Regelungen für Zusammenkünfte gelten sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich. Das bedeutet: Es können sich zum Beispiel bis zu 10 Personen im öffentlichen Park oder in einer Wohnung treffen, wenn sie dabei den Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. 10 Personen in einer kleinen Ein-Raum-Wohnung wird so nicht funktionieren. Darauf muss man achten.

Darf eine private Familienfeier auch in einer Gaststätte stattfinden?

Ja, aber mit Auflagen. Grundsätzlich dürfen Gaststätten und Cafés, die zubereitete Speisen anbieten, für den Publikumsverkehr in der Zeit von 6 bis 22 Uhr öffnen. Die Betreiber müssen aber die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen.

Was gilt für private Familienfeiern?

Nach der neuen Corona-Verordnung sind in Brandenburg jetzt Zusammenkünfte und Feiern im privaten oder familiären Bereich „aus gewichtigem Anlass“ mit bis zu 50 Personen erlaubt.

„Man soll die Feste feiern, wie sie fallen“, heißt es so schön. Doch was ist ein gewichtiger Anlass? Damit will die Landesregierung aufgrund der weiterhin niedrigen Infektionszahlen zum Beispiel Hochzeitsfeiern nach der standesamtlichen oder kirchlichen Trauung in einem etwas größerem Rahmen ebenso möglich machen wie Feste, die eine ähnlich herausragende Bedeutung im Leben eines Menschen haben. Damit sind zum Beispiel auch private Feiern zur Kommunion, Firmung oder Konfirmation sowie Jugendweihe gemeint. Auch bei Silberne, Goldene oder Diamantene Ehejubiläen, dem Schulbeginn und dem Schulabschluss sind private Feste mit bis zu 50 Personen jetzt wieder möglich, wenn dabei die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

Geburtstage fallen dagegen nicht unter den gewichtigen Anlass. Sie sind aber in kleinerem Kreise von zugleich bis zu zehn Personen durchaus erlaubt.

Entscheidend ist: Bei allen Feiern sind die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zwischen Personen aus verschiedenen Haushalten einzuhalten. Braut und Bräutigam dürfen trotz aller Freude von den Gästen leider nicht umarmt werden.

Darf eine private Familienfeier auch in einer Gaststätte stattfinden?

Ja, aber mit Auflagen. Grundsätzlich dürfen Gaststätten und Cafés, die zubereitete Speisen anbieten, für den Publikumsverkehr in der Zeit von 6 bis 22 Uhr öffnen. Die Betreiber müssen aber die Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sicherstellen.

Verordnungen etc.

Am 27.5. wurde die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg geändert:

https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8660

Am 19.05. wurde die Quarantäneverordnung geändert:

https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/public/gvbldetail.jsp?id=8655

Am 08.05. wurde eine Regelung zu Großveranstaltungen erlassen:

https://www.landesrecht.brandenburg.de/dislservice/disl/dokumente/8643/dokument/14223

Am 08.05. wurde ein neuer Bußgeldkatalog erlassen:

https://www.potsdam-mittelmark.de/fileadmin/extern/user_upload/_Bussgeldkatalog_Amtsblatt._18S_aus_BUD__08.05.__20.49_Uhr.pdf

Eine Auslegungshilfe für Gewerbe zur neuen Eindämmungsverordnung finden Sie hier:

https://kkm.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Tabelle_Stand_09052020.pdf

Hier finden Sie Informationen zu den Abstreichstellen:

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/landkreis-verwaltung/daten-fakten/

Eine Übersicht zu sämtlichen Corona-Informationen finden Sie aktuell unter:

https://www.potsdam-mittelmark.de/de/buergerservice/corona-informationen/#c1078

Weitere Informationsquellen bestehen für das Land Brandenburg unter www.corona.brandenburg.de und der Hotline 0331 866 5050.

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