Kaum Veränderungen zu gestern – Corona-Meldung des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 19.5.2020

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Potsdam-Mittelmark. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind derzeit 512 (+0 zum Vortag) Personen als infiziert gemeldet. Die meisten Fälle (164) sind in Werder (Havel) zu verzeichnen, gefolgt von Kleinmachnow, Teltow, Beelitz und Michendorf. Es werden aktuell 51 (Vortag 52) der infizierten Personen stationär (außerhalb von Potsdam-Mittelmark) betreut. Die Zahl der Verstorbenen im Landkreis hat sich zu den vergangenen Tagen nicht erhöht und liegt bei insgesamt 41.

Aktuell befinden sich 84 (am Vortag 82) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der begründeten Verdachtsfälle – auf Grundlage der Meldungen an den Krisenstab – beträgt seit Beginn der Aufzeichnungen 2.889 (am Vortag 2.877). Es wurden 939 als negativ getestet gemeldet und 592 stellten sich als unbegründet heraus; es besteht zu diesen letztgenannten Zahlen bisher keine Meldepflicht. Eine Restanzahl befindet sich in Abklärung.

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Grenzwert entsprechend der Eindämmungsverordnung

Die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 8. Mai 2020 legt einen Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern binnen 7 Tagen fest. Wenn dieser Wert -kumulativ gerechnet- überschritten wird, müssten die Schutzmaßnahmen wieder erhöht werden.

Für Potsdam-Mittelmark würde dies bei 107 Neuinfektionen innerhalb einer Woche eintreten. Der aktuelle Wert liegt momentan bei 15 (am Vortag 19).

Lockerungen ab dem 15. Mai

Seit 15. Mai 2020 kann der kontaktfreie Sport- und Trainingsbetrieb wieder aufgenommen werden.

Seit dem 15. Mai 2020 können Gaststätten in der Zeit von 6-22 Uhr öffnen, die zubereitete Speisen verabreichen, einschließlich Cafés, wenn die jeweilige Betreiberin oder Betreiber die Einhaltung der Hygieneregeln nach § 3 sicherstellt.

Ebenso können seit dem 15. Mai 2020 Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Ferienwohnungen und -häuser sowie Charterboote mit Übernachtungsmöglichkeit für Gäste öffnen, sofern die jeweiligen Unterkünfte über eine eigene Sanitärausstattung verfügen und sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen bleiben.

Erweiterte Regelbetreuung

Durch eine Änderung der Eindämmungsverordnung sollen ab dem 25. Mai 2020 Kinder in einer „erweiterten Regelbetreuung“ in den Einrichtungen wieder betreut werden können. Eine Regelung hat die Landesregierung heute (19.05.) getroffen.

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