Landkreis Potsdam-Mittelmark: Corona-Meldung vom 30.3.2020 (101 Fälle)

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Potsdam-Mittelmark. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind inzwischen 101 (+ 3 zum Vortag) Personen erkrankt. Weiterhin sind die meisten Fälle im Raum Teltow, Stahnsdorf, Kleinmachnow und Treuenbrietzen zu verzeichnen. Neun (+2) der infizierten Personen müssen bisher stationär (außerhalb von PM) betreut werden, einer davon wird beatmet. Inzwischen befinden sich aktuell 156 (Vortag: 124) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der Verdachtsfälle ist weiter gestiegen und beträgt inzwischen 777 (713 Vortag) Personen, davon wurden 123 (117 Vortag) negativ getestet und die restlichen befinden sich noch in der Abklärung.

Die angekündigte Lieferung von weiteren Schutzausrüstungen seitens des Bundes ist heute eingetroffen – es wurde direkt aus Wünsdorf abgeholt. Unabhängig von der
Teillieferung ist der Landkreis aktiv bei der Akquise von Schutzausrüstungen und Atemschutzmasken, die eigenständig geordert werden. Der Landkreis verfügt über ausreichend Desinfektionsmittel, die kurzfristig an Hauskrankenpflegeeinrichtungen verteilt werden sollen. Hier gab es eine entsprechende Abfrage des Bedarfs. Mit weiteren Firmen in der Region bestehen Kontakte, um eine schnelle Lieferung oder eine eigene Produktion herbeizuführen. Der Landkreis hat eine große Anzahl von Angeboten erhalten, die nun entschieden werden. Auf weitere Lieferungen des Bundes ist der Kreis auch vorbereitet.

Auch heute sind wieder Masken im Feuerwehrtechnischen Zentrum eingetroffen, so dass die Anzahl weit mehr als 200 Masken beträgt, sowohl selbst genähte als auch aus gewerblichen Beständen. Vor dem Eingang zum FTZ ein Container steht, in dem die Masken eingeworfen werden können. Weitere Masken sind auch heute wieder in einigen Rathäusern abgegeben worden und werden abgeholt. Der Landkreis bedankt sich nochmals sehr für diese Unterstützung!

Heute hat der stellvertretende Landrat, Christian Stein, eine weitere Allgemeinverfügung in Kraft gesetzt. Diese betrifft das Verbot zur Betreuung von Kindern in
Kindertagespflegen in eigenen Räumen von Tagespflegepersonen (zu Hause) und anderen geeigneten angemieteten Räumlichkeiten. Sie ist auf der Internetseite des
Landkreises – ab 18.30 Uhr – zu finden und regelt weitere Fälle der Notbetreuung.

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