Stadt Brück. In zwei Jahren läuft der Vertrag mit der e.distherm über die Wärmeversorgung des Schulcampus in Brück aus. Das nahm die Fraktion Pro Brück zum Anlass darüber nachzudenken, ob der Bau eines eigenen Blockheizkraftwerks (BHKW) sinnvoll und vor allem billiger sei. Dafür soll eine grobe Kostenschätzung vorgelegt werden.
„Die Kostenschätzung soll folgende Optionen vergleichend betrachten: Fortführung der Wärmeversorgung durch die e.distherm GmbH (Gasheizwerk) oder die Errichtung eines erneuerbaren Heizwerks (Biomasse/Hackschnitzel/Pyrolyse) innerhalb der Stadt Brück“, heißt es in dem der Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 11. Juni 2026 vorgelegten Antrag.
„Ich kann mir gut vorstellen, den Vertrag mit e.distherm fortzuführen, ich bin mit dem aktuellen Gesamtpaket zufrieden“, sagte Bürgermeister Matthias Schimanowski. Trotzdem hat er nichts dagegen genauer draufzuschauen.
Dabei soll vorerst nur ein grobe Kostenschätzung den weiteren Weg vorgeben. Dafür hat man jetzt 8.000 Euro vorgesehen. Die Amtsverwaltung ist da skeptisch, man glaubt, dass die Summe bei weitem nicht ausreichend sei und geht eher von Kosten zwischen 18.000 und 24.000 Euro aus. Diese Schätzung basiert auf einem vorliegenden Kostenangebot. „Uns würde ein Kostenvoranschlag für das BHKW reichen“, meint Schimanowski. Im Antrag wird es konkreter. „Investitionskosten der jeweiligen Variante, die jährlichen Betriebskosten, einschließlich Brennstoff, Wartung und Energiebereitstellung, die Wärmegestehungskosten (€/kWh) sowie die langfristige Wirtschaftlichkeit (10–15 Jahre)“, sollen geprüft werden.
Eine weitere Unbekannte ist für die Verwaltung die Neufassung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). „Es ist weiterhin darauf hinzuweisen, dass das Gebäudeenergiegesetzt (GEG) Mitte des Jahres 2026 mittels einer umfangreichen Novelle grundlegend geändert und in ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz überführt werden soll. Folglich sollte die Beauftragung der Machbarkeitsstudie erst nach der in Kraftsetzung des Gebäudemodernisierungsgesetzes erfolgen, weil erst zu diesem Zeitpunkt mit den entsprechenden Eckpunkten und Festlegungen kalkuliert werden kann“, so der Hinweis aus dem Amt.
Die SVV stimmte dem Antrag zu, die Summe für die Studie/Kostenvoranschlag wurde nicht erhöht.
(Fotos: Schulcampus Brück)
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