Amt Brück: Aktueller Hinweis der Gemeinden und der Stadt zur bevorstehenden Pflanzzeit

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Amt Brück. Einen Baum oder Strauch zu pflanzen ist grundsätzlich immer eine gute Sache, allerdings bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, diese nicht auf Stadt- oder Gemeindeflächen zu pflanzen.

Unter den Grünstreifen oder ähnlichen öffentlichen Flächen verlaufen oft Ver- und Entsorgungsleitungen, die durch das Wurzelwerk – besonders wenn die Pflanze nach ein paar Jahren groß wird – beschädigt werden können. Darüber hinaus werden alle fest mit dem Grundstück verbundenen Sachen, also auch Bäume oder Sträucher, automatisch zum Eigentum des jeweiligen Grundstückseigentümers. Daraus erwächst ein weiteres Problem, nämlich die   Verkehrssicherungspflicht, für die dann die Gemeinde zuständig wird. Zu den Verkehrssicherungspflichten gehört zum einen die Baumpflege an sich (tote Äste entfernen, Standsicherheit prüfen) die Versicherung gegen Schadensereignisse, sowie die Sicherstellung freier Sichtachsen für den Verkehr auf den Straßen. Die Kommune müsste also unfreiwillig für weiteren Baum- und Strauchbestand die Verantwortung übernehmen, was bei der Vielzahl der bereits jetzt zu erfüllenden Aufgaben durch die Mitarbeiter unseres Bauhofs nicht leistbar wäre.

Sollten Sie also Ihr Wohnumfeld mit Bäumen oder Sträuchern verschönern wollen, pflanzen Sie diese bitte nur auf Ihrem eigenen Grundstück an.

Im Übrigen gilt die Verkehrssicherungspflicht auch für Pflanzen, die von Ihrem Grundstück in den öffentlichen Raum ragen. Bitte sorgen Sie dafür, dass auch hier Sichtachsen nicht versperrt werden und Gehwege frei passierbar sind. Besonders an Straßenkreuzungen und Einmündungen, aber auch an jeder Grundstückszufahrt ist freie Sicht auf den gesamten Verkehr unabdingbar.

(Mitteilung des Amtes Brück)

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