Stadt Werder legt Vorranggebiete für Wohnraumförderung fest

Werder (Havel). Mit der Ausweisung neuer „Vorranggebiete Wohnen“ hat sich die Stadt Werder (Havel) in vier Stadtquartieren die Förderung belegungsgebundener Wohnungen durch das Land Brandenburg gesichert. Ebenso wird die Möglichkeit von Baudarlehen oder Förderungen durch das Land bei der Schaffung von Wohneigentum vereinfacht. Die Stadtverordneten bestätigten am Donnerstagabend einstimmig eine entsprechende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung.

Als „Vorranggebiete Wohnen“ können Abrundungen von innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebieten sowie weitere nachhaltig stabile Stadtgebiete definiert werden. Sie müssen zentral gelegen, gut an die städtische Infrastruktur angebunden und für den Wohnraumbedarf geeignet sein. Ohne diesen Status ist eine Wohnungsbauförderung durch das Land nicht möglich.

Schon im Februar letzten Jahres hatte das Land nach Antragstellung der Stadt die Jugendhöhe und den Finkenberg als „Vorranggebiete Wohnen“ bestätigt. Im Bereich Schubertstraße sind sind durch die kommunale HGW auf dieser Grundlage bereits zwei erste Mietwohnhäuser gefördert worden. https://www.werder-havel.de/politik-rathaus/aktuelles/neuigkeiten/wirtschaft-stadtentwicklung/3057-neubauten-in-schubertstra%C3%9Fe-fertiggestellt.html Nach der Bestätigung durch das Land und den Beschluss der Stadtverordneten kommen nun vier weitere Quartiere hinzu:

  1. Das Vorranggebiet Wohnen Bahnhofsumfeld umfasst einen Großteil des Geltungsbereiches des Rahmenplanes „Bahnhofsumfeld“ https://www.werder-havel.de/wirtschaft-stadtentwickung/aktuelle-projekte/3296-bahnhofsumfeld.html mit zu entwickelnden Flächen nördlich und südlich des Bahnhofes. Es wird im Süden durch die Friedrich-Schmahlfeldt-Straße begrenzt, im Osten durch die Adolf-Damaschke-Straße und Straße Am Zernsee, im Norden ebenfalls durch die Straße Am Zernsee und Kesselgrundstraße, im Westen durch die Phöbener Straße. https://ratsinfo-online.de/werder-havel-bi/___tmp/tmp/45-181-136/mQTskohCwxNAIL12Z6NMjXXek6GTUTXgx0QxiJ5W/DDhGPnvH/52-Anlagen/01/Anlage1AbgrenzungBahnhofsumfeldA4Endf.pdf Der Rahmenplan Bahnhofsumfeld wurde am Donnerstag ebenfalls von den Stadtverordneten einstimmig bestätigt.
  2. Das Vorranggebiet Wohnen Scheunhornweg umfasst das bestehende Wohngebiet Scheunhornweg und wird im Norden durch die Straße Am Gutshof, Scheunhornweg, im Osten durch die Havel und im Westen durch die Potsdamer Straße begrenzt und erstreckt sich nach Süden bis einschließlich der Potsdamer Straße 144. https://ratsinfo-online.de/werder-havel-bi/___tmp/tmp/45-181-136/mQTskohCwxNAIL12Z6NMjXXek6GTUTXgx0QxiJ5W/DDhGPnvH/52-Anlagen/02/Anlage2ScheunhornwegA4Endf.pdf
  3. Das Vorranggebiet Wohnen Hamburger Ring / Wachtelwinkel umfasst das Wohngebiet am Hamburger Ring und erstreckt sich von der Potsdamer Straße im Osten bis zum Wachtelwinkel im Süden und schließt im Westen das Wohngebiet Am Wachtelberg ein. Im Norden verläuft die Gebietsgrenze hinter der Bestandsbebauung südlich der Brandenburger Straße. https://ratsinfo-online.de/werder-havel-bi/___tmp/tmp/45-181-136/mQTskohCwxNAIL12Z6NMjXXek6GTUTXgx0QxiJ5W/DDhGPnvH/52-Anlagen/03/Anlage3AbgrenzungHamburgerRingA4Endf.pdf
  4. Das Vorranggebiet Wohnen Moosfennstraße / Kugelweg wird durch die Straßen Moosfennstraße, Berliner Straße und Kugelweg begrenzt. https://ratsinfo-online.de/werder-havel-bi/___tmp/tmp/45-181-136/mQTskohCwxNAIL12Z6NMjXXek6GTUTXgx0QxiJ5W/DDhGPnvH/52-Anlagen/04/Anlage4AbgrenzungMoosfennstrasseA4Endf.pdf

Die Stadt möchte mit den „Vorranggebieten“ die Umsetzung bezahlbaren Wohnraums fördern. Die Festlegung als Vorranggebiet Wohnen ist auch Fördervoraussetzung für zum Beispiel barrierefreie, generationsgerechte Anpassungen und Modernisierungen.

(Pressemitteilung der Stadt Werder (Havel) | Henry Klix | Artikelfoto: Neues gefördertes HGW-Miethaus in der Schuberstraße)

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