Potsdam-Mittelmark. Der Landrat hat heute eine neue (14.) Allgemeinverfügung zum Corona-Geschehen erlassen. Neu ist vor allem die Regelung, dass vom Gesundheitsamt nicht mehr automatisch eine Quarantänebescheinigung ausgestellt wird. Es heißt nun ab morgen:
„Für eine Absonderung gelten die nachfolgenden Anordnungen unmittelbar. Es bedarf keines gesonderten Bescheides. Ein Schreiben zur Bestätigung der Anordnung der Absonderung wird nur auf begründeten Antrag erstellt.“
Hintergrund:
Leider mussten genesene Menschen nach einer Absonderung teils mehrere Wochen auf den Absonderungsbescheid warten. Nun stellt das Gesundheitsamt klar, dass die Allgemeinverfügung für diesen Zweck (Nachweis) ausreichen soll. Dies entlastet das Gesundheitsamt und soll die Begründung gegenüber den Arbeitgebern besser darstellen.
Der Text der Allgemeinverfügung ist auf der Homepage des Landkreises zu finden!
(Pressemitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark)
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