Werder (Havel). Die Stadtverordneten haben in ihrer jüngsten Sitzung eine neue Elternbeitragssatzung für die Krippen, Kindergärten und Horte der Stadt beschlossen. Sie bedeutet für 831 Beitragszahler eine Entlastung, 147 Beitragszahler werden stärker belastet. Die anderen 356 Elternhäuser müssen keinen Kitabeitrag zahlen. Die Satzung ist zum 1. Februar 2022 in Kraft getreten. Sie ist das Ergebnis einer Evaluation der seit 1. Januar 2019 geltenden Elternbeitragssatzung.
Die neuen Beiträge in den Kitas liegen zwischen 15 und maximal 375 Euro und richten sich nach dem Nettogehalt der Eltern, der Kinderzahl und der Betreuungszeit. Bis zu einem Monatseinkommen von 3850 Euro liegt der Kitabeitrag bei einer Familie mit zwei Kindern und einer Betreuungszeit bis zu neun Stunden unter 100 Euro. Bis zu einem Monatseinkommen von 6950 Euro werden in dieser Konstellation unter 300 Euro gezahlt. In der alten Satzung lagen diese Grenzen bei 3400 und 6000 Euro.
Der Höchstbeitrag, der bislang bei 315 Euro gelegen hat, beträgt in der neuen Satzung 375 Euro. Er ist in dem Modell mit zwei Kindern und bis zu neun Stunden Betreuung ab einem Netto-Haushaltseinkommen von 8051 Euro zu entrichten. Das Kindergeld ist hierbei nicht eingerechnet. Die genaue Kostenstaffelung der neuen Satzung ist im jüngsten Amtsblatt dargestellt https://www.werder-havel.de/media/com_form2content/documents/c29/a3179/f191/22-02-03.pdf.
In die neue Beitragssatzung ist das Gute-Kita-Gesetz des Bundes eingeflossen. Wenn das Haushalts-Nettoeinkommen einer Familie bei 1666 Euro im Monat oder darunter liegt, wird diese Familie demnach von den Elternbeiträgen befreit. Das Gesetz wird in Werder bereits seit 1. August 2019 umgesetzt und ist nun auch in der Beitragskostentabelle dargestellt. Seit August 2018 ist das letzte Kitajahr zudem beitragsfrei.
Die neue kommunale Beitragssatzung ist in einer Arbeitsgruppe aus Vertretern der Elternschaft, der Stadtverordnetenversammlung, der Stadtverwaltung und des Landratsamtes entstanden. Auch die Freien Träger wurden beteiligt.
Für die Beitragsstaffelung wurden den Stadtverordneten zwei Varianten zur Beschlussfassung vorgelegt. Die beschlossene Staffelung führt, gemessen am Elterneinkommen im Dezember 2021, in den kommunalen Kitas und Horten zu Mindereinnahmen von monatlich 27.000 Euro. Gemessen am Elterneinkommen im Dezember 2020 betragen die Mindereinnahmen monatlich 3.700 Euro.
Hintergrund: Wie setzt sich die Kitafinanzierung in Werder zusammen?
Gemäß Kitagesetz werden die Kosten der Kindertagesbetreuung durch Eigenleistungen des Trägers, durch Elternbeiträge, durch die Gemeinde sowie durch Zuschüsse des Landkreises gedeckt.
Wie sich die Kosten für die neun Kitas in Trägerschaft der der Stadt Werder (Havel) aufschlüsseln, hat die Stadtverwaltung einmal aus dem Jahresabschluss 2019 beispielhaft dargestellt.
Die Gesamtaufwendungen der Einrichtungen betrugen demnach 10,2 Millionen Euro. Mit 7,2 Millionen Euro entfiel der Großteil davon auf die Personalkosten.
Dem standen Einnahmen der Stadt von 8,1 Millionen gegenüber. Davon resultierten 5,8 Millionen Euro aus den Personalkostenzuschüssen des Landkreises. Etwa 1,5 Millionen Euro wurden aus Elternbeiträgen eingenommen, weitere 434.000 Euro aus Essensbeiträgen der Eltern.
Insgesamt wurde der laufende Betrieb der kommunalen Kindertagesstätten aus dem städtischen Haushalt im Jahr 2019 also mit fast 2,1 Millionen Euro bezuschusst, gut 1,1 Millionen Euro davon allein für die Essensversorgung (Frühstück, Differenzbetrag Mittag, Vesper). Der Zuschuss entspricht einem Fünftel der Gesamtaufwendungen von 10,2 Millionen Euro.
Mittlerweile ist mit der Kita Zauberwald zudem eine zehnte kommunale Kita hinzugekommen.
(Pressemitteilung der Stadt Werder (Havel) | Henry Klix)