Journal zum Abschluss der Altstadtsanierung in Werder (Havel)

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Werder. Zum 31. Dezember 2021 wird das erfolgreiche Sanierungsverfahren in Werder (Havel) nach 28 Jahren abgeschlossen. Die Sanierungssatzung für die Altstadt wird auf Beschluss der Stadtverordneten aufgehoben. 86 Prozent der Gebäude und 97 Prozent der öffentlichen Grünflächen wurden in diesem Zeitraum saniert, etwa 30 Millionen Euro Städtebau-Fördermittel sind dabei zum Einsatz gekommen.

„Mittlerweile ist Werder (Havel) nicht nur als besonders charmanter Ort zum Wohnen, sondern auch als touristischer Anziehungspunkt weithin bekannt“, so Bürgermeisterin Manuela Saß im Vorwort des Journals „Werder (Havel) im Wandel)“, das in diesen Tagen an die Haushalte der Altstadt verteilt wird:

„Mit diesem Journal möchten wir Ihnen zeigen, wie sich das Stadtbild in 30 Jahren verändert hat.“

In Form eines Rundgangs durch die Vorstadt und die historische Insel werden im Journal Beispiele zum Sanierungsgeschehen vorgestellt, die sich auf private und öffentliche Gebäude, auf Straßenzüge und Grünflächen sowie Zeugnisse von Handel und Gewerbe beziehen. Die Historie dieser Orte wird dargestellt, Details zur äußeren Gestalt sowie zum Sanierungsprozess.

Stationen des 50 Seiten umfassenden Rundgangs sind unter anderem der Plantagenplatz, die Carl-von-Ossietzky-Schule, der Marktplatz oder die Fischerstraße. In Bildpaaren wird der frühere Zustand dem heutigen Bild von Altstadtadressen gegenübergestellt. Beim Vergleich sei die Altstadt kaum wiederzuerkennen, so Bürgermeisterin Saß im Vorwort.

Mit den Beispielen soll allen Beteiligten gedankt werden, die mit ihrem Einsatz zur Aufwertung von Werder (Havel) beigetragen haben. Private Eigentümer und Mieter, Akteure der Stadt und regionale Unternehmen, das Land Brandenburg und der Landkreis Potsdam-Mittelmark sowie der Sanierungsträger Potsdam – viele wurden aktiv, um Werder (Havel) zu dem zu machen, was es heute ist: ein Ort zum Leben und Wohlfühlen.

Nach der offiziellen Bekanntmachung der Aufhebungssatzung im Amtsblatt entfallen die Vorschriften für das Sanierungsgebiet. Allerdings gilt hier weiterhin die Gestaltungssatzung und die Erhaltungssatzung. Das heißt es besteht z.B. weiterhin eine Genehmigungspflicht zur Änderung der Fassadenfarbe oder zur  Anbringung einer Werbeanlage.

Das Journal ist auch in der Tourist-Information und als Download auf der Homepage der Stadt
verfügbar:

(Pressemitteilung der Stadt Werder (Havel) | Henry Klix | Artikelfoto: Deckblatt Werder im Wandel)

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