Viel mehr Genesene dank neuer Methodik – Die Corona-Meldung des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 5.6.2020

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Potsdam-Mittelmark. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind derzeit 555 (+0 zum Vortag) Personen als infiziert gemeldet. Die meisten Fälle (164) sind in Werder (Havel) zu verzeichnen, gefolgt von Kleinmachnow, Teltow, Beelitz, Kloster Lehnin und Michendorf. Es werden aktuell 21 (Vortag 21) der infizierten Personen stationär (außerhalb von Potsdam-Mittelmark) betreut. Die Zahl der Verstorbenen im Landkreis liegt weiterhin bei insgesamt 42.

Der Erkrankung sind 24 Menschen aus Werder (Havel), 6 aus der Stadt Beelitz, 3 aus der Gemeinde Michendorf, jeweils 2 aus Bad Belzig, Kloster Lehnin, und dem Amt Brück/Mark sowie jeweils 1 aus den Gemeinden Groß Kreutz (Havel), Kleinmachnow und dem Amt Niemegk erlegen.

Aktuell befinden sich 28 (am Vortag 30) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der begründeten Verdachtsfälle – auf Grundlage der Meldungen an den Krisenstab – beträgt seit Beginn der Aufzeichnungen 3.183 (am Vortag 3.153). Es wurden 1.410 als negativ getestet gemeldet und 646 stellten sich als unbegründet heraus; es besteht zu diesen letztgenannten Zahlen bisher keine Meldepflicht.

Mehr Genesene dank anderer Zählmethodik

Bei der Zahl der Genesenen ergibt sich aufgrund veränderter Berechnungsmethodik ein weit höherer Wert: Hiermit folgt der Landkreis der Empfehlung des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG), die eine Genesung auch ohne gesonderte Rückmeldung nach 14 Tagen feststellt. (siehe Tabelle oben)

Seniorenpflegeeinrichtungen

Im Haus „Blütentraum“ in Werder (Havel) hatten erneut durchgeführte Tests bei den Bewohnenden fünf positive Ergebnisse erbracht. Am 20. Mai hat sich dasKriseninterventionsteam des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) vor Ort ein Bild des Geschehens gemacht. Mit der Heimleitung wurden konstruktive Vereinbarungen getroffen, inzwischen meldet das Unternehmen das Haus „Bütentraum“ Corona-frei, ebenso wie aktuell das Seniorenzentrum in Grebs (Kloster Lehnin). Weitere Test ergaben dort ein negatives Ergebnis.

Pflegeheime, was gilt für Besuche von Angehörigen?

Bewohnerinnen und Bewohner in brandenburgischen Alten- und Pflegeheimen dürfen unter strengen Auflagen Besuch bekommen. Wichtig ist aber, das Familienangehörigen und Freunde ihren Besuch telefonisch frühzeitig mit dem Pflegeheim abzustimmen. Denn sie müssen zum Schutz der älteren Menschen die Abstandsregeln diszipliniert einhalten. Nach der Corona-Eindämmungsverordnung können Patientinnen und Patienten in Krankenhäusern und in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen und in besonderen Wohnformen Besuch durch eine Person empfangen, wenn sichergestellt ist, dass

  • der Zutritt gesteuert wird und unnötige physische Kontakte zu Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohnern, zum Personal sowie unter den Besuchenden vermieden werden und
  • soweit möglich, durch bauliche oder andere geeignete Maßnahmen ein wirksamer Schutz der Patientinnen und Patienten oder Bewohnerinnen und Bewohner und des Personals vor Infektionen gewährleistet wird. Vor Besuch der Einrichtung sind die hauseigenen Regeln in Erfahrung zu bringen.

(Pressemitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark)

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