Stadt Brück. Überall im Hohen Fläming werden jetzt die Gemeindekirchenratswahlen https://gkr-ekbo.de/ vorbereitet. Sie finden am 3. November und den Sonntagen danach statt.
Dabei ist die Anzahl der Kandidaten in den einzelnen Pfarrbereichen unterschiedlich. Je nachdem, wie viele eigenständige Gemeinden es gibt. So kandidieren im Pfarrbereich Niemegk 50 Kandidaten um die Plätze in 9 Gemeindekirchenräten (GKRs). In Bad Belzig gibt es einen GKR und es kandidieren 8 Menschen. Im Pfarrbereich Brück bewerben sich 29 Kandidaten um die 20 Plätze in Neuendorf, Brück, Rottstock, Gömnigk und Trebitz.
Im Pfarrbereich Brück ist der jüngste Kandidat 19 und der älsteste 71 Jahre alt. Besonders schön ist, dass mit Reza Shirali Nejad erstmals ein Christ kandidiert, der 2015 als Flüchtling aus dem Iran nach Brück kam.
Vor den Gemeindekirchenräten liegen viele Aufgaben. So muss der neue Gemeindekirchenrat von Neuendorf die Sanierung zur “Eselpilgerlichtkirche” weiter vorantreiben. Zur Zeit ist das Gotteshaus innen und außen eingerüstet.
Zur Zeit liegen die Wählerverzeichnisse in den Gemeinden aus. Jeder der sich nicht sicher ist, ob er wählen darf, sollte sie einsehen. Die Wahlbenachrichtigung wird dieser Tage verschickt. Eine Briefwahl kann beantragt werden.
Was ist der Gemeindekirchenrat?
Der Gemeindekirchenrat ist das demokratisch gewählte Leitungsgremium der Kirchengemeinde. Er sorgt dafür, dass die Kirchengemeinde ihre Aufgaben wahrnimmt
Was sind die Aufgaben des Gemeindekirchenrates im Einzelnen?
Zu den Aufgaben gehören:
- die Förderung der Gemeindegruppen sowie das Zusammenkommen der Gemeinde,
- die Verantwortung für die schriftgemäße Verkündigung des Evangeliums in Gottesdiensten und Andachten gemeinsam mit der Pfarrperson,
- die Sorge für ein gedeihliches Miteinander der Haupt- und Ehrenamtlichen Mitarbeitenden,
- die Bewahrung der kirchlichen Gebäude,
- die Finanzplanung und Vermögensverwaltung.
Wie setzt sich der Gemeindekirchenrat zusammen?
Der Gemeindekirchenrat einer Kirchengemeinde besteht aus einer festgelegten Anzahl von Mitgliedern, den sogenannten „Ältesten“ sowie der Pfarrperson bzw. den Pfarrpersonen. Die Ältesten werden von den Gemeindemitgliedern für sechs Jahre gewählt und arbeiten ehrenamtlich. Ab 16 Jahren kann sich ein Gemeindemitglied zur Wahl aufstellen lassen.
Jeder Gemeindekirchenrat wählt aus seiner Mitte jemanden für den Vorsitz sowie eine Stellvertretung. Es gibt Ersatzälteste als Stellvertreter. Daneben gehört dem Gemeindekirchenrat die/der Vorsitzende des Gemeindebeirates mit beratender Stimme an. Im Gemeindekirchenrat zeigt sich: Demokratisch gestalten wir Kirche vor Ort.
Wie oft tagt der Gemeindekirchenrat?
Der Gemeindekirchenrat tagt in der Regel einmal im Monat. Zudem gibt es gemeinsame Sitzungen mit dem Gemeindebeirat. Wer Mitglied im Gemeindekirchenrat ist, arbeitet – je nach eigenen Fähigkeiten und Interessen – in thematischen Ausschüssen mit, z.B. für Bauunterhaltung, Kita, Finanzen, Friedhof, Personal.
Wer wählt den Gemeindekirchenrat?
Alle Gemeindemitglieder einer Kirchengemeinde sind zur Wahl ihrer Ältesten aufgerufen. Auf Beschluss der Landessynode im Frühjahr 2018 dürfen Jugendliche ab 14 Jahren wählen.
(Helmut Kautz, Pfarrer von Brück)
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