Neuer Kreistag wird gewählt – Kandidierende in den Startlöchern

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Potsdam-Mittelmark. In der Bad Belziger Niemöllerstraße sitzt nicht nur der Landrat, hier tagen auch Kreistagsausschüsse, allerdings der Kreistag selbst hat hier nicht genügend Platz. Nachdem die ersten vier Sitzung dort stattgefunden haben, ist man umgezogen. Deshalb finden die Sitzungen der 56 Abgeordneten meist in der Albert-Baur-Halle.

Sitz des Landrats PM
Sitz des Landrats

Insgesamt 15 Zusammenkünfte fanden in der Weitzgrunder Straße statt. Allerdings nicht nur da, zweimal war die Bismarckhöhe in Werder Gastgeber, zweimal der Paulinenhof in Preußnitz und die Heimvolkshochschule am Seddiner See. Demnächst gibt es eine Premiere, dann zieht der Kreistag in die Mensa der Grace-Hopper-Gesamtschule nach Teltow. Die letzte Sitzung vor den Neuwahlen findet am 23. Mai 2024 statt, wo ist noch nicht entschieden.

Kathrin Heilmann sitzt dem Gremium vor, dem 13 Abgeordnete der CDU angehören. Die SPD-Fraktion hat zwölf Mitglieder, dem folgt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit neun Abgeordneten. DIE LINKE verfügt über sieben Abgeordnete, BVB-FBB haben fünf Mitglieder, die FDP und die AfD jeweils vier. Zwei Abgeordnete sind fraktionslos. Allerdings fällt auf, dass nicht ein einziges Mal alle Abgeordneten anwesend waren.

Wie viele der 56 Abgeordneten wieder einziehen werden ist noch nicht klar, da nicht alle Listen beschlossen worden sind. Der Wahlkreis 1 umfasst Kleinmachnow und Teltow, Wahlkreis 2 die Spargelstadt Beelitz sowie die Gemeinden Michendorf, Nuthetal sowie Stahnsdorf. Im Wahlkreis 3 sind die Gemeinden Schwielowsee und Seddiner See sowie die Blütenstadt Werder vereinigt. Der Wahlkreis 4 verlässt den Berliner Speckgürtel, dazu gehören das Amt Beetzsee, Amt Wusterwitz sowie das Amt Ziesar dazu die Gemeinden Groß Kreutz und Kloster Lehnin. Der Wahlkreis 5 hat die Größe des Altkreises Belzig also Amt Brück und Amt Niemegk, Gemeinde Wiesenburg sowie die Kreisstadt Bad Belzig dazu die Stadt Treuenbrietzen.

Die Kreiswahlleiterin Kerstin Kümpel erwartet bis zum 4. April 2024 bis 12.00 Uhr die Listen. Listen von neuen Vereinigungen und Parteien, die nicht im Bundes- oder Landtag vertreten sind, müssen mindesten 30 Unterschriften von sie unterstützenden Personen vorlegen.

(Artikelfoto: Albert-Baur-Mehrzweckhalle)

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