Borkwalde; Dienstag, 26.03.2024, 14:30 Uhr
Am Montag wurde der Polizei ein Computerbetrug mitgeteilt.
Die Geschädigte wurde per Telefon von einem vermeintlichen Bankmitarbeiter aufgefordert, ihren Onlinebanking-Zugang mitzuteilen. Der Grund hierfür sei eine angebliche Sperrung des Zugangs. Die Daten wurden von der Geschädigten per Telefon übermittelt. Die unbekannten Täter verschafften sich so Zugang zum Onlinebanking. Es wurde ein Geldbetrag in Höhe von 5.000 Euro vom Konto der Geschädigten abgebucht.
Die Polizei will über die aktuellen Vorgehensweisen informieren, damit weitere Schadensfälle möglichst verhindert werden können.
So funktioniert die Masche mit den falschen Bankmitarbeitern:
In der Regel erfolgt der Anruf des angeblichen Bankmitarbeiters überraschend, nicht selten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der Bankfiliale. Im Display des Telefons erscheint dabei in einigen Fällen tatsächlich die korrekte Rufnummer des kontoführenden Instituts. Diese ist heute mit einfachen technischen Tricks zu fälschen.
Was der Angerufene nicht weiß, ist, dass der Anrufer auf Grund abgefangener oder anderweitig unrechtmäßig erlangter Zugangsdaten längst Zugriff auf das Online-Banking des Angerufenen hat und dort auch angemeldet ist. Am Telefon kann er deshalb problemlos den Namen des üblichen Kundenberaters, die Kontoumsätze, den Kontostand und die persönlichen Daten des Kontoinhabers nennen. So erschleicht sich der falsche Bankberater das Vertrauen des Angerufenen. Zunächst weist der falsche Bankmitarbeiter den Angerufenen häufig auf ein angebliches Problem mit dessen Konto hin. Es geht fast immer um die Sicherheit im Onlinebanking, Sicherheitsabfragen oder eine dubiose Falschüberweisung von dem Konto, welche die Bank angeblich stoppen möchte. Die rhetorisch geschulten Anrufer verwickeln die Bankkunden in ein Gespräch und entlocken dabei ganz geschickt TAN-Nummern oder Freischalt-Codes. In einigen Fällen veranlasste der kriminelle Anrufer sogar aus dem gekaperten Onlinebanking heraus die Zustellung neuer Banken-App-Zugangsdaten mit Sicherheitscodes per Post an den Kunden und fragte den Briefinhalt am Telefon – vorgeblich zum Datenabgleich – ab.
Im Erfolgsfall hat der Anrufer Zugriff auf das komplette Kontovermögen des Angerufenen und kann Überweisungen ausführen, eine virtuelle Zahlungskarte auf einem Mobiltelefon erstellen und damit sowohl einkaufen wie auch Bargeld am Automaten abheben oder das TAN-Verfahren auf ein eigenes Mobilgerät ummelden.
Die Kriminalpolizei rät:
Geben Sie niemals persönliche Daten oder Bankdaten am Telefon preis! Gesundes Misstrauen schützt.
Beenden Sie das Gespräch, wenn Sie den leisesten Verdacht hegen, dass etwas nicht in Ordnung sein könnte und verständigen Sie unverzüglich Ihre Bank.
Falls Sie Opfer einer Straftat geworden sind, erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Weitere Informationen und Verhaltenstipps erhalten Sie auf der Seite der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK): https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/