Amt Brück. E-Government, Smart City, Onlinezugangsgesetz: die Digitalisierung der Verwaltung ist in aller Munde. Im Amt Brück sind viele Formulare bereits online abrufbar, dazu Vorschriften, Richtlinien und Satzungen, Sitzungsunterlagen und Nachrichten aus dem Amt, wie diese. Ein weiterer Meilenstein auf dem Weg der Digitalisierung ist das Kitaportal, das jetzt freigeschaltet ist.
Damit können Eltern bequem von zu Hause aus ihr Kind in einer der kommunalen Kitas, ITBA oder im Hort anmelden. Obendrein kann die Rechtsanspruchsprüfung für die Betreuung in einer nicht-kommunalen Einrichtung beantragt werden.
Wichtig: Das Antragsverfahren erfolgt nunmehr ausschließlich über das Portal. Im Rahmen der Verwaltungsvereinfachung werden gesonderte Anträge in Papierform nicht mehr entgegengenommen.
Den Zugang zu unserem Portal und weitere wichtige Informationen finden Sie unter www.amt-brueck.de > Öffentliche Einrichtungen > Kindertagesbetreuung. Dort finden Sie auch den Link zum Antragsportal.
Bei Fragen und Anregungen steht Ihnen die Kitaverwaltung des Amtes Brück selbstverständlich weiterhin zur Verfügung.
(Pressemitteilung des Amtes Brück)