Werder (Havel). Für Werders Feuerwehrleute wird mehr Geld für die Aufwandsentschädigung bereitgestellt. Die Stadtverordneten haben am Donnerstagabend eine neue Aufwandsentschädigungssatzung verabschiedet. Bedingt durch die zusätzlichen Zahlungen, aber auch die gestiegene Einsatzstärke der Feuerwehren verdoppelt sich der Haushaltsposten für Aufwandsentschädigung auf etwa 60.000 Euro.
Insgesamt hat sich die Einsatzabteilung der Werderaner Wehren in den vergangenen zwei Jahren von 144 auf 185 Feuerwehrleute vergrößert. „Dieser Zuwachs um 28 Prozent ist nicht allein mit unserem Einwohnerzuwachs zu erklären. Das hat auch mit der guten Stimmung, dem Engagement und dem Ansehen unserer Freiwilligen Feuerwehren zu tun“, so Manuela Saß.
Dem wird nun auch mit der neuen Satzung Rechnung getragen: Für den Löschzug der Stadt Werder und die Löschzüge der Ortsteile der Stadt galten bislang unterschiedliche Regelungen für die Aufwandsentschädigung. Ziel der neuen Satzung ist es, eine größtmögliche Gleichbehandlung zwischen allen Wehren zu erzielen.
Zugleich gab es die Bestrebung, die Entschädigung nachvollziehbar zu gestalten, möglichst jeden Aufwand zu berücksichtigen und dabei nach Möglichkeit keinen Verlust gegenüber früheren Regelungen zu erzielen. So sieht die Satzung eine Reihe von Funktionspauschalen für administrative Funktionsträger vor. Zudem gibt es finanzielle Ausgleiche nicht nur für die Teilnahme an Einsätzen, sondern auch für Brandsicherheitswachen, Übungen, Arbeitsdienste oder Schulungen.
Die Feuerwehrleute waren an der Erarbeitung der neuen Satzung beteiligt. Zum Satzungsentwurf, der nun rückwirkend zum Juli 2020 in Kraft tritt, gab es viel Zustimmung. Um die ehrenamtliche Arbeit über den gesetzlichen Anspruch auf Auslagenerstattung hinaus zu würdigen, wird jetzt zusätzlich an einem Wertschätzungskonzept gearbeitet.
(Pressemitelung der Stadt Werder (Havel) | Henry Klix)
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