Glindow: Erneutes Eingreifen des Veterinäramtes wegen verbotener Tierhaltung

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Glindow. Am 06.06.2017 wurde gegen Herrn G. ein Haltungs- und Betreuungsverbot für Vieh jeder Art erlassen. Die Eilrechtsschutzverfahren sind in beiden Instanzen (VG und OVG) für den Landkreis entscheiden worden. Nun wurde erneut eine Geflügelhaltung bei ihm angezeigt und letzte Woche kam noch die Anzeige, dass sich Ferkel von seinem Grundstück bei der gegenüberliegenden KITA aufhalten.

Eine Vor-Ort-Kontrolle ergab, dass wieder Geflügel, Schweine, Schafe und Kaninchen gehalten wurden. Erneut war die Haltung der Tiere erheblich zu beanstanden:

  • fehlendes Wasser,
  • ungeeignetes Futter (das den Schweinen vorgelegte Futter gärte bereits),
  • stark verkotete Unterbringung).

Besonders bedenklich ist derzeit auch wegen der ASP-Gefahr die freilaufenden Schweine und wegen der Geflügelpest die Fütterung der Geflügels unter freiem Himmel.

Gestern wurden dann

  • sechs Schafe (sehr mager, extrem scheu),
  • Geflügel-Hühner, Enten, Gänse (schwerwiegende Verhaltensstörung vorliegend – Kannibalismus – auf dem Grundstück fanden sich mehrere Tonnen von ReFood mit zahlreichen Geflügelkadavern),
  • vier Schweine,
  • acht Ferkel (ein Ferkel wurde ertrunken auf dem Grundstück gefunden) und
  • mehrere Kaninchen (die Jungtiere zeigten vereiterte Augen)

fortgenommen, anderweitig untergebracht und veräußert.

Dank der tatkräftigen Unterstützung der Tierrettung Potsdam e.V. und der Tierarztpraxis Ebeling konnte die Räumung zügig und problemlos erfolgen.

Entsprechende Verfahren werden nun wieder eingeleitet.

Zahlreiche Kaninchen suchen jetzt ein neues, verantwortungsvolles  Zuhause.

(Onformation des Landkreises Potsdam-Mittelmark, Veterinäramt) | Artikelfoto: Pixabay/Antranias)

 

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