Werder (Havel), Winterdienst

Werder (Havel): Bauhof mit Schneeberäumung im Dauereinsatz

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Werder (Havel). Der Bauhof der Stadtverwaltung Werder (Havel) hat seit dem Wochenende im wahrsten Sinne des Wortes Überstunden „geschoben“. Die Mitarbeiter waren zwischen 4 und 20 Uhr im Wintereinsatz und befreiten Straßen und Wege von Eis und Schnee. Auch heute sind sie wieder mit Räumfahrzeugen und Schneeschiebern unterwegs.

Werder (Havel), Winterdienst
Winterdienst in Werder (Havel)

„Das war seit dem Wochenende schon eine Ausnahmesituation“, sagt Werders 1. Beigeordneter Christian Große. Seit Dienstag habe sich die Lage etwas entspannt. Heute werden Bushaltestellen mit schwerer Technik von Schneebergen befreit:

„Der Schnee wurde dort von einer Seite auf die andere geschoben. Jetzt kommt er weg, damit wieder Platz ist.“

Der 1. Beigeordnete dankte den Werderanern für ihre Unterstützung:

„Sie sind ihren Räumpflichten meist vorbildlich nachgekommen.“

Die städtische Straßenreinigungssatzung sagt nicht nur aus, dass die Gehwege und Anliegerstraßen durch die Anlieger sauber zu halten sind. Sie beschreibt auch die Pflicht zur Schneeberäumung.

Das muss in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, wenn erforderlich mehrmals, erfolgen. „Tatsächlich hatten wir wiederholt die Situation, dass ein- oder auch zweimal Schneeschieben nicht gereicht hat. Das hat trotzdem weitgehend gut funktioniert. Vielleicht liegt es auch daran, dass viele Leute zu Hause sind und im Homeoffice arbeiten“, so der 1. Beigeordnete.

Laut Straßenreinigungssatzung müssen der Schnee beseitigt und glatte Wege abgestumpft werden, wobei Salz dafür bis auf wenige Ausnahmen verboten ist. „Salz stellt nicht nur eine Gefährdung für Grünflächen dar, sondern schädigt auch den Betonstein der Gehwege, der kann dadurch porös werden und nach dem Winter platzen“, so Christian Große.

Wie die Bürger muss sich auch die Stadt an ihre Straßenreinigungssatzung halten. Zunächst werden vom Bauhof die wichtigsten Bereiche vor städtischen Grundstücken vom Schnee befreit. Außerdem ist die Stadt verpflichtet, Hauptverkehrsstraßen und Straßen zu beräumen, die zu Hauptverkehrsstraßen führen. Damit ist ein Dienstleister beauftragt.

In der Satzung sind das die Straßenkategorien A und B, während die Kategorie C, die Anliegerstraßen, von den Anliegern selbst zu beräumen sind. Jeder kann seine Straßenkategorie herausbekommen, indem er einfach in das Verzeichnis der Straßenreinigungssatzung schaut, zu finden unter https://www.werder-havel.de/service/ortsrecht-werder/satzungen.html .

(Pressemitteilung der Stadtverwaltung Werder (Havel) | Henry Klix)

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