Amt Brück: Kitagebühren und eventuelle Notbetreuung in den ersten Monaten 2021

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Amt Brück. Im Entwurf der neuen Eindämmungsverordnung und einer angekündigten neuen Richtlinie zur Erstattung der Elternbeiträge durch das Land Brandenburg wird es zu neuen Regelungen kommen. Hierzu verweisen wir auch auf die gemeinsame Presseerklärung der Kreisarbeitsgemeinschaft der Amtsdirektoren und Bürgermeister im Landkreis Potsdam-Mittelmark.

Das Amt Brück begrüßt und unterstützt es ausdrücklich, wenn Eltern bereit sind, – wann immer möglich – ihre Kinder zu Hause zu betreuen und damit die Belastung der Kitaeinrichtungen, aber auch die Infektionsgefahr zu reduzieren.

Aussetzen der Elternbeiträge

Vor dem Hintergrund der aktuellen Situation wird das Amt Brück zunächst für die Monate Februar und März die Einziehung der Elternbeiträge aussetzen. Das Aussetzen der Einziehung stellt jedoch keinen Verzicht auf die Elternbeiträge dar. Erst nach Vorliegen der endgültigen Bestimmungen durch das Land Brandenburg wird dazu eine Regelung getroffen. Überdies sind Beschlüsse der jeweiligen Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung notwendig.

Zudem wird es erforderlich, eine einfache, schriftliche Vereinbarung zu unterzeichnen, in der die Absicht erklärt wird, wann immer möglich, sein Kind selbst zu betreuen. Diese Vereinbarung führt nicht zu einer Verpflichtung der Eltern. Das Formular finden Sie hier:

Vereinbarung häusliche Betreuung

Die finale Abrechnung der Elternbeiträge kann dann frühestens mit dem Beitragseinzug im April erfolgen. Das betrifft auch den Gebührenmonat Januar 2021

Mögliche Schließung der Kitas und Einführung der Notbetreuung

Des Weiteren sieht der Entwurf der kommenden Eindämmungsverordnung vor, dass ab einer dreitägigen Überschreitung der Inzidenzzahl von 300 (Maßgeblich der Meldung des LAVG) die Landkreise über die Schließung der Kitas und Einführung der Notbetreuung zu entscheiden haben. Da nicht absehbar ist, ob und wann dieser Umstand eintritt, stellen wir schon jetzt den Antrag auf Notbetreuung zur Verfügung.

Antragsformular Notbetreuung

Sollten auf Grund der Eindämmungsverordnung und der aktuellen Inzidenz Schließungen notwendig werden, kann Ihnen versichert sein, dass diese möglicherweise kurzfristig eintretenden Maßnahmen unsererseits mit dem entsprechenden Augenmaß erfolgen werden.

Grundsätzlich gilt weiterhin:

Besonderes Augenmerk sollte durch alle betroffenen Personen auf Symptomfreiheit gelegt werden, daher bittet das Gesundheitsamt darum, dass Eltern und Kinder besonders auf COVID-19-Symptome achten und im Zweifelsfall den Hausarzt kontaktieren. Sollte innerhalb des engsten Familienkreises/Haushaltes ein Fall auftreten oder Kontakt mit Personen bestehen, die einen positiven COVID-19 Befund erhalten haben, entscheiden Sie bitte in Absprache mit Ihrem Hausarzt, ob das Kind weiterhin in die Kita geht oder ab diesem Zeitpunkt zu Hause bleibt.

  • Bleiben Sie in jedem Fall wachsam und vorsichtig!
  • Bleiben Sie in gebührendem Abstand zu anderen Mitmenschen.
  • Schützen Sie sich und Ihre Lieben auch durch das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung.

Nur gemeinsam werden wir diese Krise überwinden!

Es gibt kein ICH – sondern nur ein WIR!

Bleiben Sie dran, bleiben Sie vorsichtig und vor allem: bleiben Sie gesund!

(Mitteilung des Amtes Brück)

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