Zuschuss für Abiturienten – das Brandenburgische Ausbildungsförderungsgesetz

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Das Land Brandenburg unterstützt die schulische Bildung von Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien. Anspruch auf die Landesausbildungsförderung haben Schülerinnen und Schüler, die den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe oder einen zweijährigen Bildungsgang zum Erwerb der Fachhochschulreife in Vollzeitform besuchen. LIES BITTE AUF “FLÄMING 365” WEITER

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