Landkreis Potsdam-Mittelmark: Corona-Meldung vom 25.5.2020 (534 Fälle)

Potsdam-Mittelmark. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind derzeit 534 (+6 zum Vortag) Personen als infiziert gemeldet. Die meisten Fälle (164) sind in Werder (Havel) zu verzeichnen, gefolgt von Kleinmachnow, Teltow, Beelitz, Lehnin und Michendorf. Es werden aktuell 55 (Vortag 55) der infizierten Personen stationär (außerhalb von Potsdam-Mittelmark) betreut. Die Zahl der Verstorbenen im Landkreis liegt unverändert bei insgesamt 41.

Aktuell befinden sich 120 (am Vortag 114) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne.Die Zahl der begründeten Verdachtsfälle – auf Grundlage der Meldungen an den Krisenstab – beträgt seit Beginn der Aufzeichnungen 3.031 (am Vortag 3.017). Es wurden 1.300 als negativ getestet gemeldet und 592 stellten sich als unbegründet heraus; es besteht zu diesen letztgenannten Zahlen bisher keine Meldepflicht.

Grenzwert laut Eindämmungsverordnung

Die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg legt einen Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern binnen 7 Tagen fest. Wenn dieser Wert – kumulativ gerechnet – überschritten wird, müssten die Schutzmaßnahmen wieder erhöht werden. Für Potsdam-Mittelmark würde dies bei 107 Neuinfektionen innerhalb einer Woche eintreten.

Der aktuelle Wert liegt momentan bei 22 (am Vortag 18).

Kita Sonnenschein in Reckahn

Seit 15.05. ist die Kita Sonnenschein in Reckahn (Gemeinde Kloster Lehnin) von mehreren Covid-19-Fällen betroffen. Momentan sind 6 Kinder und 2 Mitarbeitende positiv auf Viren getestet worden. Alle Betroffenen befinden sich in häuslicher Quarantäne. In Absprache mit der Kommune bleibt die Einrichtung vorerst geschlossen.

Noch nicht in dieser Meldung des Landkreises PM enthalten ist eine ganz aktuelle Meldung: Mitarbeiterin des Lehniner Rathauses mit Coronavirus infiziert

„Eingeschränkte Regelbetreuung“

Durch eine Änderung der Eindämmungsverordnung sollen ab dem 25. Mai 2020 Kinder in einer „eingeschränkten Regelbetreuung“ in den Einrichtungen wieder betreut werden können. Eine Regelung hat die Landesregierung am 19.05.2020 getroffen und im Gesetz- und Verordnungsblatt am 20.05. veröffentlicht. Auf dieser Grundlage hat der Landkreis die Kindertagespflegestellen heute über die ab dem 25.05. geltenden Regelungen unterrichtet; dort werden die Einschränkungen ab Montag wieder aufgehoben.

Der Landkreis wird die Gemeinden und Ämter in dieser Woche über eine entsprechende Allgemeinverfügung in Kenntnis setzen, um die Erweiterung der „eingeschränkten Regelbetreuung“ im Landkreis nach Pfingsten zu ermöglichen. Eine entsprechende Mitteilung hat der Landrat heute an die BürgermeisterInnen und Amtsdirektoren gesandt.

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