Keine Neuinfizierten, keine weiteren Verstorbenen – Corona-Meldung des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 9.5.2020

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Potsdam-Mittelmark. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind derzeit 491 (+ 0 zum Vortag)  Personen als infiziert gemeldet. Die meisten Fälle (153) sind in Werder (Havel) zu verzeichnen, gefolgt von Kleinmachnow, Teltow, Beelitz und Michendorf. Es werden aktuell 54 der infizierten Personen stationär (außerhalb von Potsdam-Mittelmark) betreut. Die Zahl der Verstorbenen im Landkreis hat sich gegenüber gestern nicht erhöht und liegt bei insgesamt 40 Menschen.Aktuell befinden sich 135 (Vortag: 142) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der Verdachtsfälle hat sich auch heute nicht erhöht und beträgt weiterhin 2.415 (2415) Personen, davon wurden 449 (449 Vortag) negativ getestet, 507 stellten sich als unbegründet heraus, die restlichen befinden sich in der Abklärung.

Was bedeutet die neue Eindämmungsverordnung für Potsdam-Mittelmark

Die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg vom 8. Mai 2020 regelt kumulativ die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern binnen 7 Tagen. Dieser Wert liegt bei 50.

Für Potsdam-Mittelmark würde das bedeuten max. 100 Neuinfektionen innerhalb einer Woche. Die aktuelle Summe der Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen 7-Tage liegt momentan bei 10, die aktuelle Gesamtsumme der Anzahl der Neuinfektionen im Landkreis PM innerhalb der vergangenen 7-Tage bei 22.

Weitere Lockerungen

Am 8. Mai 2020 hat die Landeregierung eine neue Eindämmungsverordnung beschlossen. Diese regelt weitere Lockerungen u.a. im § 5 zu Veranstaltungen, Versammlungen, Ansammlungen, Zusammenkünften, in § 6 zu Sportstätten, Sportbetrieben und Spielplätzen. So dürfen öffentlich zugängliche Spielplätze und -flächen unter freiem Himmel durch Kinder bis zum vollendeten14. Lebensjahr wieder genutzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass durch eine anwesende aufsichtsbefugte Person die Einhaltung des Abstandsgebots und der Hygieneregel sichergestellt wird. § 8 regelt die Öffnung von gastronomischen Einrichtungen. So können ab dem 15. Mai 2020  Gaststätten in der Zeit von 6-22 Uhr öffnen, die zubereitete Speisen verabreichen, einschließlich Cafes, wenn die jeweilige Betreiberin oder der jeweilige Betreiber die Einhaltung der Hygieneregeln nach § 3 sicherstellt.

Ebenso können ab dem 15. Mai 2020 Campingplätze, Wohnmobilstellplätze, Ferienwohnungen und -häuser sowie Charterboote mit Übernachtungsmöglichkeit für Gäste öffnen, sofern die jeweiligen Unterkünfte über eine eigene Sanitärausstattung verfügen und sanitäre Gemeinschaftseinrichtungen geschlossen bleiben.
Dies regelt der § 9! Auch Besuche in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern durch Einzelpersonen sind unter strengen Auflagen möglich.

Geregelt sind auch alle weiteren Maßnahmen zu Schulen und Kindertageseinrichtungen-siehe §§ 12 und 13.
Diese  Eindämmungsverordnung  gilt bis einschließlich 5. Juni 2020. https://bravors.brandenburg.de/br2/sixcms/media.php/76/GVBl_II_30_2020.pdf

Kreispolitik

Am Donnerstag, dem14. Mai 2020, 15:00 Uhr findet in Bad Belzig in der Baur-Halle die 6. Sitzung des Kreistages statt.

Am Mittwoch, dem 20 Mai 2020 findet die 4. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Recht, Bauen und Landwirtschaft in Bad Belzig (TGZ) statt.

(Pressemitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark)

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