COVID-19: Heimbetreiber sind in der Pflicht

Aufgrund des Ausbuchsverfahrens von Corona-Viren in einigen Heimen im Landkreis wird darauf verwiesen, dass in der kommenden Woche verstärkt Kontrollen durch den Landkreis in den Heimen anlaufen werden.

Leider musste durch die Gesundheitsaufseher und Ärzte vor Ort festgestellt werden, dass immer wieder gegen Hygieneauflagen verstoßen wird. Teilweise werden Vorgaben und angeordnete Maßnahmen des Gesundheitsamtes nicht umgesetzt oder nicht befolgt.

Sicherlich ist es der Situation geschuldet, dass in vielen Heimen Personal- und Ausrüstungsmangel herrscht. Trotzdem muss hinterfragt werden, warum teilweise sehr lax mit Schutzmaßnahmen umgegangen wird und wissentlich dagegen verstoßen wird. Verantwortlichen fällt auf, dass die Heimleitungen nicht ausreichend für Krisensituationen geschult sind, sich oft vollkommen überfordert fühlen und auch von Ihrem Träger allein gelassen werden. Die jetzige Corona-Krise legt schonungslos offen, was seit Jahren insbesondere im Bereich der Pflege versäumt wurde und grundsätzlich falsch läuft.

Zu wenige Tests führen außerdem dazu, dass oft zu spät erkannt wird, dass in Heimen das Virus bereits Einzug gehalten hat. Die Heimleitungen werden dann von einer Welle überrollt und gut durchdachte Pläne, wie man mit dieser Situation umgehen würde, werden Null und nichtig.

Infiziertes Pflegepersonal, das keine Symptome zeigt, darf in Bereichen arbeiten, wo ebenfalls infizierte Heimbewohner untergebracht sind, jedoch unter der Prämisse, dass diese Personen unter „erweiterter Quarantäne“ stehen und ihre Wohnungen nur verlassen dürfen, um zur Arbeit zu gehen. Trotzdem wird dagegen mutwillig verstoßen. Inzwischen müssen empfindliche Bußgelder verhängt werden, damit Quarantäneanordnungen auch eingehalten werden.

Die Erfahrungen zeigen, dass sich sehr viele Heime mit ihrem Personal bemühen, richtig auf die Krise zu reagieren. Schuldzuweisungen und Verurteilungen, warum nicht alles optimal läuft, sind vollkommen fehl am Platz. Das rechtfertigt aber nicht, das wissentliche gegen angeordnete Auflagen und notwendige Hygienemaßnahmen verstoßen wird.

(Pressemitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark)

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