Landkreis Potsdam-Mittelmark: Corona-Meldung vom 19.4.2020 (363 Fälle, 19 Verstorbene)

Anzeige (Für mehr Informationen bitte anklicken)
Lass dich inspirieren! Besuche unsere Extra-Seite voller Geschichten zum Klimawandel!

Potsdam-Mittelmark. Im Landkreis Potsdam-Mittelmark sind inzwischen 363 (+11zum Vortag) Personen erkrankt. Weiterhin sind die meisten Fälle (98) in Werder (Havel) sowie in Kleinmachnow, Teltow, Stahnsdorf, Michendorf, Schwielowsee, Nuthetal und Kloster Lehnin zu verzeichnen. Es werden aktuell 73 (-5) der infizierten Personen stationär (außerhalb von Potsdam-Mittelmark) betreut. Die Zahl der Verstorbenen im Landkreis hat sich gegenüber gestern auf 19 erhöht. Der Erkrankung sind neun Menschen aus Werder (Havel), drei aus der kreisangehörigen Stadt Beelitz und zwei aus Bad Belzig, jeweils einer aus der Gemeinde Groß Kreutz (Havel), Kloster Lehnin, Kleinmachnow sowie den Ämtern Brück/Mark und Niemegk erlegen.

Aktuell befinden sich 162 (Vortag: 175) Personen in (angeordneter) häuslicher Quarantäne. Die Zahl der Verdachtsfälle ist weiter angestiegen und beträgt 1.761 (Vortag 1.710) Personen, davon wurden 269 (266 Vortag) negativ getestet, die restlichen befinden sich noch in der Abklärung.

Kontrollen an diesem Wochenende

Wie bereits am Osterwochenende wurde auch dieses Wochenende die Einhaltung der Eindämmungsverordnung, u. a. auf öffentlichen Plätzen, Ausflugszielen, Freizeitstätten sowie Einkaufsmöglichkeiten und Supermärktenkontrolliert. In Absprache mit den Kommunen schickte auch der Landkreis Kontrolleure zu verschiedenen Punkten im Kreisgebiet. So nach Bad Belzig, Borkwalde, Treuenbrietzen und den Spargelhof in Klaistow.

Hier und da mussten Platzverweise ausgesprochen werden. Ärger gab es in einer Forellenzuchtanlage in Niemegk. Der Aufforderung, das Gelände zu verlassen, kamen einige Angler nicht nach.Verbale Auseinandersetzungen und auch die Androhung von Gewalt waren die Folge. Letztlich überwog doch die Einsicht. Gegen den Betreiber wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

In diesem Zusammenhang wird nochmals auf die Eindämmungsverordnung hingewiesen. Darin heißt es, dass die Öffnung von Sport-und Spielbetrieben untersagt ist und ebenso Einrichtungen für den Publikumsverkehr zu schließen sind, die Freizeitaktivitäten anbieten. Zusammenkünfte in Vereinen – unabhängig, ob Sportverein oder sonstiger Verein – sind weiterhin verboten. Nicht untersagt ist aber der Zutritt auf das Vereinsgelände, wenn der Verein die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln garantieren kann. Das gemeinsame Training im Verein in Gruppen ist verboten, individueller Sport allein oder zu zweit (zum Beispiel Tennis oder Golf) ist zulässig, wenn der Verein auf dem Gelände das Abstandsgebot klar einhalten kann! Die Verordnung gilt einschließlich bis zum 8. Mai 2020!

(Pressemitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark)

Visits: 376

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hol dir die App

Ab sofort kannst du Zauche 365 ganz bequem auf deinem Smartphone lesen.

Login
Jeder veröffentlicht seins.

Deshalb freuen wir uns sehr, dass du mitmachen möchtest. Bevor du jedoch auf Zauche 365 Artikel veröffentlichen kannst, musst du dich registrieren lassen. Das dient deiner und unserer Sicherheit. Fülle deshalb bitte das folgende Formular aus: