Cammer, Herrentuter

Cammer: “Herrentuter” auf der Zielgerade

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Cammer/Potsdam. Soeben ist Band 4 der Cammer-Bücher erschienen und zusammen mit dem Antrag auf Eintragung in die Liste “Immaterielles Kulturerbe” der Unesco abgegeben worden. Jetzt heißt es Daumendrücken.

Andreas Koska hat am heutigen Montag (21.10.2019) die Unterlagen in Papierform und als Unterstützung ein eigens für die Antragsstellung erarbeitetes Buch zum Thema “Die Geschichte des Hirtentutens” in Cammer, Umgebung, Brandenburg und Welt, an die Referentin im Kultus-Ministerium des Landes Brandenburg, Katrin Seitz übergeben (siehe Artikelfoto). “Digital haben wir die Unterlagen schon vor einem Monat eingereicht”, berichtet Koska, der Initiator des Antrags, Chronist von Cammer und Gemeindevertreter.

Mit der Antragsstellung sind die Cammerschen “Tuter”-Freunde die ersten Antragsteller, die ihre Unterlagen abgegeben haben. Sie müssen bis zum 30.10. vorliegen. Danach entscheidet ein Expertengremium aus Brandenburg darüber, ob der Antrag an die Unesco-Kommission weiter gegeben wird. (ssiehe unten) “Ich freue mich über den Antrag und bin auf die Entscheidung der Kommission gespannt, sie sind die ersten und bislang einzigen”, bestätigt Seitz.

Cammer ist der einzige Ort in dem das vorweihnachtlichen Hirten- oder Herrentuten noch aktiv betrieben wird. Neun Tage vor Weihnachten ziehen Jugendliche tutend durchs Dorf und helfen dem Christkind, den Weg auf die Erde zu finden.

Früher war dieser Brauch im ganzen Fläming und der Zauche verbreitet, in Golzow, Nichel oder Ragösen ist es dokumentiert. Auch in den heutigen Ortsteilen des Bezirks Berlin-Spandau, in Tiefwerder und Pichelsdorf wurde der Brauch gepflegt.

Aktiv betrieben wird die Sitte jetzt jedoch nur noch in Cammer. Waren vor einem Jahrhundert noch die Hirten, später der Nachtwächter so sind jetzt Jugendliche mit ihren Tröten und Schalmeien unterwegs und werden von allen Einwohnern sehnlichst erwartet. Die Frage “wer dieses Jahr tutet” ist schon im Herbst Gesprächsthema im Dorf. Der Antrag wird vom Amtsdirektor des Amtes Brück, Marko Köhler, dem Tourismusverein Zauche-Fläming, der Landfrauenvereinigung, der Kirchengemeinde und dem Dorf- und Heimatverein Cammer unterstützt.

Ein 112 Seiten starkes Buch wurde von Andreas Koska zusammengestellt. Darin dokumentiert der Herausgeber die Sitte in Cammer und verweist auf der Verbreitung in Deutschland. Was vor 100 Jahren noch überall alltäglich war, ist heute verschwunden, einzige Ausnahme vier Dörfer in Mecklenburg-Vorpommern, wo ein ähnlicher Heischebrauch noch praktiziert wird. Allerdings nur an Heiligabend. Mit der Veröffentlichung soll der Antrag untermauert und gestützt werden. Das Buch ist beim Autor und den Buchhandlungen der Umgebung erhältlich.

Andreas Koska (Hrsg.) “Die Himmelsleiter hinab- Die Cammerschen Herrentuter”, 112 Seiten, 12,00 Euro

Aufnahmeverfahren für das Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes

Die Erstellung des Bundesweiten Verzeichnisses des Immateriellen Kulturerbes ist mit einem mehrstufigen Verfahren verbunden, an dem die Länder und die Kulturministerkonferenz, die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien, das Auswärtige Amt und die Deutsche UNESCO-Kommission beteiligt sind.

Zivilgesellschaftliche Akteure – die praktizierenden “Trägergemeinschaft(en)” – können Vorschläge zur Aufnahme in das Verzeichnis machen. Es besteht die Möglichkeit, eine Kulturform für das Bundesweite Verzeichnis oder ein Modellprogramm für das Register Guter Praxisbeispiele der Erhaltung Immateriellen Kulturerbes vorzuschlagen. Das Register ist Teil des Bundesweiten Verzeichnisses.

Alle zwei Jahre findet eine Bewerbungsrunde statt. Die aktuelle Bewerbungsperiode läuft vom 1. April bis zum 30. Oktober 2019. Bundesweit gilt ein einheitliches Bewerbungsformular. Für alle Fragen rund um die Bewerbung gibt es ein Merkblatt.

Die Kulturformen und Modellprogramme müssen im Sinne des UNESCO-Übereinkommens zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes sein und die Kriterien zur Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis oder das Register Guter Praxisbeispiele erfüllen. Bewerbungsdossiers (siehe Modalitäten) können während einer Bewerbungsrunde im entsprechenden Bundesland eingereicht werden. Bewerbungen, die nicht einem Bundesland zugeordnet werden können, werden im jeweiligen Sitzland der Trägergemeinschaft(en) eingereicht.

Jedes Bundesland trifft eine Vorauswahl und kann bis zu vier Bewerbungen an die Kultusministerkonferenz weiterleiten. Die bundesweite Vorschlagsliste wird an das unabhängige Expertenkomitee Immaterielles Kulturerbe bei der Deutschen UNESCO-Kommission weitergeleitet. Das Komitee prüft und bewertet die Bewerbungsdossiers nach den Kriterien für das Immaterielle Kulturerbe und empfiehlt Kulturformen oder Modellprogramme zur Aufnahme in das Verzeichnis. Die Kultusministerkonferenz und die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien bestätigen abschließend die Auswahlempfehlungen des Expertenkomitees.

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