Stadt Beelitz. Im Sommer soll das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge zum Ausbau kommunaler Straßen vom Landtag beschlossen werden. Laut derzeitigen Entwurf der Regierungsfraktionen von SPD und Linke sollen damit das Kommunalabgabengesetz geändert und die bisherige Praxis, Anlieger an Ausbauprojekten zu beteiligen, durch eine pauschale Zuwendung aus der Landeskasse ersetzt werden. Die Stadt Beelitz hat bereits reagiert und die Bescheidung von noch ausstehenden Ausbaubeiträgen mit sofortiger Wirkung ausgesetzt.
„Bei uns gibt es im Moment nur eine Straße, die von der Gesetzesänderung betroffen ist“, erklärt Bürgermeister Bernhard Knuth. Dabei handelt es sich um die Ortsdurchfahrt in Beelitz-Heilstätten. Die Straße selbst wurde zwar vom Land ausgebaut, die Nebenanlagen mit Gehwegen, Straßenbeleuchtung und Grünstreifen hat aber die Kommune hergerichtet – und die wären bislang beitragspflichtig. Die Neuregelung soll rückwirkend gelten und auch Straßen einschließen, die bis zum 31. Dezember 2018 noch nicht abgenommen und damit offiziell freigegeben wurden.
Dennoch muss der Bürgermeister die Hoffnung vieler Anlieger dämpfen:
„Es geht leider nur um diese eine Straße, die anderen Bauvorhaben im Tiefbaubereich, die wir derzeit erledigen, sind erstmalige Herstellungen.“
Straßen, die vor 3. Oktober 1990 weder befestigt noch mit Entwässerung und Leitungen ausgestattet wurden, fallen – sofern sie von einer Kommune in Angriff genommen werden – unter das Erschließungsrecht. Und das sieht in der Regel eine 90-prozentige Beteiligung der Anlieger vor. Die derzeit laufenden Ausbauten von Fercher- und Friedrich-Engels-Straße in Fichtenwalde sowie Kant- und Schillerstraße und Friedrichshof in Beelitz sind also nicht von der Neuregelung betroffen.
„Wir als Stadt haben in den vergangenen Jahren bereits vieles als Reparaturmaßnahmen leisten können, diese sind nicht umlagepflichtig und deshalb auch nicht von uns auf die Anlieger umgelegt worden. Das hat die Bürger entlastet“, so der Bürgermeister weiter.
„Man muss aber deutlich sagen: Wird eine Straße erstmalig erschlossen, so ist das beitragspflichtig.“
Laut aktuellem Gesetzesentwurf sollen Kommunen für den Ausbau künftig pauschal gut 1400 Euro pro Kilometer gemeindlicher oder städtischer Straße.
„Das wären bei 100 Kilometern dann 140 000 Euro. Wir müssen in Zukunft also genau abstimmen, welche Projekte wir realisieren können.“
Auch im Bereich Erschließungsrecht plant das Land eine Änderung, die Gesetzesentwürfe dazu sollen aber erst nach der Wahl im Herbst eingebracht werden.
Thomas Lähns
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