Kloster Lehnin: Tiny Häuser werden legal – Bebauungsplan- und Flächennutzungsplan in Arbeit

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Lehnin. Der Campingplatz und die bislang umstrittene Nutzung der Tiny-Häuser am Klostersee könnte bald rechtlich abgesichert und legalisiert werden. Das sehen zumindest die beiden einstimmig beschlossenen Vorlage zur Änderung des Bebauungsplans „An der Reiherheide 2“ sowie des Flächennutzungsplans für das Gebiet vor.

In der Sitzung der Gemeindevertretung (GV) von Kloster Lehnin ging es schnell. „Die behandelnden Ausschüsse sowie der Hauptausschuss haben den Vorlagen einstimmig zugestimmt“, sagte der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Kevin Bolz, weiterer Beratungsbedarf wurde nicht angemeldet und nach zwei Minuten war es erledigt, alle anwesenden Abgeordneten stimmten zu.

Die Vertreter des Planungsbüros und der Campingplatzbetreiber konnte zufrieden gehen.

„Im Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung befindet sich derzeit eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung ‚Campingplatz‘, sowie Grünfläche und ein zukünftiges Sonderbaufläche ‚Freizeit/Erholung‘. Der seit Jahrzehnten vorhandene Campingplatz ist jedoch planungsrechtlich nicht abgesichert. Der Vorhabenträger sieht vor, die Nutzung durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes zu legitimieren, durch Tiny-Häuser und weitere Anlagen zu ergänzen und die Erschließung auszubauen“, heißt es in den Erläuterungen zu den Vorlagen.

Jetzt wird die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgen. Es bleibt abzuwarten, wie der Landkreis Potsdam-Mittelmark reagiert, der bislang die Schließung verlangt hatte.

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