Wählertäuschung oder probates Mittel – Bürgermeister gehen auf Stimmenfang

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Potsdam-Mittelmark. Alle Jahre wieder, besser gesagt alle fünf Jahre wieder, wenn die Kommunalwahlen anstehen, wird das Thema Stimmenfang diskutiert. Die Kommunalwahl ist eine Personenwahl, dass bedeutet, dass die Personen mit den meisten Stimmen gewählt sind, jedoch errechnen sich die Sitze im Kreistag oder den Gemeinde- und Stadtparlamenten aus der Gesamtstimmenzahl einer Liste.

Das hat zu Folge, dass Parteien und Wählervereinigungen Personen nominieren, die bekannt sind, aber bei denen eigentlich klar ist, dass sie das Mandat nicht annehmen werden. Dabei handelt es sich um Hauptverwaltungsbeamte in den Städten, Gemeinden und Ämtern, die bei der Annahme eines Kreistagsmandats ihre Ämter als hauptamtliche Bürgermeister, Beigeordnete und Amtsdirektoren niederlegen müssten. Das wird sicherlich keine der Personen für ein Ehrenamt, und das ist das Kreistagsmandat, tun.

Kritiker sprechen in diesem Zusammenhang von Wählertäuschung, allerdings muss betont werden, dass dieses Vorgehen legal ist und gegen keine gesetzlichen Vorschriften verstößt.

Wer die Listen in diesem Jahr genau durchliest, wird deshalb auch die angesprochenen Fälle in allen Wahlkreisen finden.

Die Werderaner Bürgermeisterin Manuela Saß kandidiert ebenso wie ihr Beigeordneter Christian Große, beide für die CDU. Das gilt auch für die Amtsdirektoren von Ziesar, Karsten Gericke, und Brück, Mathias Ryll, die sich ebenfalls auf Listen der CDU finden lassen. Und auch Treuenbrietzens Bürgermeister Michael Knape und sein Kollege Reth Kalsow aus Groß Kreuz kandidieren dort. Stahnsdorfs Bernd Albers, Kloster Lehnins Uwe Brückner sowie Carina Simmes, Bürgermeisterin von Seddiner See stehen auf den Listen der Freien Wähler. Übrigens auch der Ortschef von Kleinmachnow, Michael Gruber, geht für die SPD auf Stimmenfang.

(Artikelfoto: Albert-Baur-Mehrzweckhalle, hier tagt in der Regel der Kreistag PM © Andreas Koska)

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