Werder. Das Testzentrum auf der Bismarckhöhe, Hoher Weg 150, wird am Montag, den 22. November, wieder den Betrieb aufnehmen. Jeder wird sich dort kostenlos auf das Coronavirus testen lassen können. Um Anmeldung unter www.werder-havel.de/testzentrum<http://www.werder-havel.de/testzentrum> wird gebeten, nähere Informationen und die Onlineanmeldung werden unter der Internetadresse im Laufe der Woche veröffentlicht.
Die Stadt setzt für das Testzentrum im barrierefrei zugänglichen Saal der Bismarckhöhe auf die bewährte Zusammenarbeit mit der Apotheke im Werderpark. Die kleinere Teststelle der Apotheke im Werderpark wird ab dem 22. November die Öffnungszeiten dann entsprechend der Öffnung des Testzentrums Bismarckhöhe reduzieren.
Kurzfristig werden für das Testzentrum Bismarckhöhe noch Mitarbeiter auf Minijob-Basis gesucht, unter anderem zur Unterstützung bei den Testabstrichen. Gegebenenfalls werden dafür ergänzende Schulungen durchgeführt. Interessenten können sich in der Apotheke im Werderpark unter der Telefonnummer (03327) 573 710 oder per E-Mail unter info@apotheke-im-werderpark.de melden.
Zusätzliches Impfangebot startet am Sonntag, 21. November
Zusätzlich zum Testangebot, wie es auf der Bismarckhöhe bereits von März bis Juni bestanden hatte, soll es an dem Standort auch gelegentliche Impfangebote ohne Anmeldung geben. Die Stadt setzt dabei auf die bewährte Zusammenarbeit mit einer Arbeitsgemeinschaft von mehreren Werderaner Hausärzten.
Ein erster Impftag ohne Anmeldung soll bereits am Sonntag, 21. November, von 11 bis ca. 15 Uhr auf der Bismarckhöhe stattfinden. Erst-, Zweit- und Booster-Impfungen mit den Impfstoffen von Biontech-Pfizer und Moderna sind möglich.
Mitzubringen sind der Ausweis, die Versichertenkarte sowie bei schon erfolgten Impfungen ein Impfnachweis. Bei Erstimpfungen soll möglichst das unterschriebene Aufklärungsmerkblatt des Robert-Koch-Instituts für mRNA-Impfstoffe<https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/Downloads-COVID-19/Aufklaerungsbogen-de.pdf?__blob=publicationFile> mitgebracht werden.
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig. Eine Impfung für Kinder ab 12 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten möglich.
(Pressemitteilung der Stadt Werder (Havel) | Henry Klix)