Salzbrunn; Tatzeit: Dienstag, 11.05.2021, 08:45 Uhr
In ihrer Streifentätigkeit bemerkten Polizeibeamte an der Buchholzer Mühle ein Traktorgespann und entschlossen sich dazu, dieses bei einer Verkehrskontrolle genauer in Augenschein zu nehmen. Dabei stellten sie dann fest, dass der Fahrer nicht die erforderliche Fahrerlaubnisklasse vorweisen konnte, um dieses Gespann zu führen. Außerdem konnte er auch keinerlei Papiere zum Gefährt vorlegen. Neben der Untersagung der Weiterfahrt, musste die Fahrzeugkombination am Kontrollort verbleiben. Fotos sowie eine Anzeige gegen den Fahrer, aber auch gegen den Halter, der das Führen zuließ, wurden gefertigt.
(Pressemitteilung der Polizei)
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