Werder (Havel). Mit der geltenden Eindämmungsverordnung ist ab dem 4. Januar 2021 der Präsenzunterricht an Schulen und die Hortbetreuung im Land Brandenburg untersagt. Für Kinder der ersten bis vierten Jahrgangsstufe, deren Eltern in kritischen Infrastrukturbereichen arbeiten, soll eine Notbetreuung eingerichtet werden. Die Stadt Werder hat für die kommunalen Schulen und Horteinrichtungen entsprechende Vorbereitungen getroffen.
Sofern Eltern oder Sorgeberechtigte davon ausgehen, dass ihre berufliche Tätigkeit dem Bereich der kritischen Infrastruktur zuzuordnen ist und sie absehbar ab dem 4. Januar 2021 eine Notbetreuung für ihre Kinder benötigen, sollten sie bis 28. Dezember den Antrag auf Notbetreuung an die Stadtverwaltung stellen an k.moewes@werder-havel.de.
Das entsprechende Antragsformular finden Sie unten. Die ausgefüllten Anträge können leider erst von der Stadtverwaltung bearbeitet werden, wenn es dafür eine gesetzliche Grundlage vonseiten des Landes gibt. Diese liegt derzeit noch nicht vor. Die Kitaverwaltung plant die Bearbeitung aktuell am 29. Dezember.
„Die Keisarbeitsgemeinschaft der Bürgermeister des Landkreises hat in dieser Sache heute an den Ministerpräsidenten geschrieben“, so der 1. Beigeordnete Christian Große:
„Wenn die Landesregierung es nicht schafft, nach allen bisherigen Erfahrungen und der Corona-Sommerpause kurzfristig die Kritischen Infrastrukturen zu definieren, dann sollte sie das den Kommunen überlassen.“
(Pressemitteilung der Stadt Werder (Havel))
Antrag auf Notbetreuung
Hier können Sie sich den Antrag auf Notbetreuung … … als PDF herunterladen!
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