Ernst-Thälmann-Straße in Brück: Maximal zwei Stunden parken während der Geschäftszeiten

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Brück. Der Antrag kam von der SPD-Fraktion der SVV Brück, im März gaben die Ausschüsse grünes Licht, Ende Mai votierten die Stadtverordneten –mit Änderungen – für die Parkscheibenpflicht in Kombination mit einer maximalen Parkdauer von zwei Stunden. Die Stadtverordneten hatten den betroffenen Bereich auf die Parkplätze vor der VR-Bank erweitert. Insgesamt erstreckt sich der Bereich in der Ernst-Thälmann-Straße in Brück jetzt von der Bank bis zur Post, außerdem gilt die neue Regelung für die Parkplätze vor der Metzgerei.

Vorangegangen waren Gespräche mit den betroffenen Unternehmern. Es gab mehrere Beschwerden, und die meisten wünschten sich eine Parkzeitreglung, da immer wieder Dauerparker die heiß begehrten Parkflächen belegten. Besonders für ältere Menschen sind längere Wege mit schweren Paketen nicht zumutbar. Aber auch die Inhaber der anderen Geschäfte freuen sich, wenn die Kundschaft direkt vor dem Laden parken kann und dann aber auch wieder wegfährt.

Ab sofort gilt also: nicht länger als zwei Stunden und Parkscheibe nicht vergessen! Die Regelung gilt von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr, am Samstag von 8 bis 12 Uhr.

Ab kommendem Montag, 23.11.2020 kontrolliert das Ordnungsamt.

(Pressemitteilung des Amtes Brück)

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