Potsdam-Mittelmark. Der Landkreis Potsdam-Mittelmark als Untere Wasserbehörde schränkt per Allgemeinverfügung den Gemein-, Anlieger- und Eigentümergebrauch zur Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern ein. Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Landkreis. Die Verfügung gilt seit der Veröffentlichung am 30. Juni 2022 bis zunächst zum 30.09.2022.
Wasserrechtliche Erlaubnisse, welche die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung zulassen, sind von der Regelung nicht betroffen.
Den Wortlaut der Allgemeinverfügung lesen Sie bitte auf www.potsdam-mittelmark.de – oder in der Fassung der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 06 / 2022 (PDF) vom 30.06.2022.
(Mitteilung des Landkreises Potsdam-Mittelmark)
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