FAQ zur Bürgermeister-Stichwahl am 26. Juni in Werder (Havel)

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Werder (Havel). Am Sonntag, den 26. Juni, findet die Stichwahl zur Bürgermeisterwahl in Werder (Havel) statt. Nachfolgend beantworten wir einige wichtige Fragen zu dem Termin.

Wann sind die Wahllokale geöffnet?

Am 26. Juni 2022 findet die Stichwahl zur Wahl der Bürgermeisterin der Stadt Werder (Havel) statt. Die Wahl dauert von 8 Uhr bis 18 Uhr.

Ist wieder eine Briefwahl möglich und wo bekomme ich die Briefwahlunterlagen?

Jede wahlberechtigte Person hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen bis zum 22. Juni um 12 Uhr elektronisch unter folgendem Link zu beantragen: https://www.wahlschein.de/12069656. Alternativ kann die Briefwahl bis zum 24. Juni um 18 Uhr beim Bürgerservice, Plantagenplatz 9, 14542 Werder (Havel) mündlich oder schriftlich beantragt werden. Im Falle einer nachweislich plötzlichen Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag um 15 Uhr bei der Wahlbehörde, Eisenbahnstraße 13/14, gestellt werden.

Wahlberechtigte Personen, die für die Wahl am 12. Juni die Briefwahlunterlagen angefordert haben, konnten diese auch für die eventuelle Stichwahl beantragen. Wer das nicht verneint hat, bekommt die Unterlagen ohne neuen Antrag zugeschickt.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Das ist den Briefwahlunterlagen zu entnehmen.

  1. Stimmzettel persönlich ankreuzen. Sie haben 1 Stimme.
  2. Den beigefarbenen Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag legen und zukleben.
  3. „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf dem weißen Wahlschein mit Ort, Datum und Unterschrift versehen.
  4. Wahlschein vom rosa Wahlbriefumschlag abtrennen und mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den rosa Wahlbriefumschlag stecken.
  5. Rosa Wahlbriefumschlag zukleben, unfrankiert zur Deutschen Post AG geben (außerhalb der Bundesrepublik frankieren) oder in der darauf angegebenen Stelle abgeben.

Kann auch wieder vorab im Bürgerservice gewählt werden?

Ja, die Briefwahl kann im Bürgerservice durchgeführt werden. Die Wahlbehörde hat zu diesem Zweck eine Wahlkabine aufgestellt, wo der Stimmzettel gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden kann. Die Wahlbehörde nimmt die Wahlbriefe entgegen, hält sie unter Verschluss und übergibt diese rechtzeitig am Wahltag dem Wahlleiter.

Der Bürgerservice ist für die Briefwahl zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag: 8 bis 13 Uhr
Dienstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr
Freitag: 7 bis 12 Uhr
Freitag, 24.6.: 7 bis 18 Uhr

Wann müssen die Briefwahlunterlagen im Rathaus sein?

Die Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle (Wahlbehörde, Eisenbahnstraße 13/14, 14542 Werder (Havel)) übersendet werden, dass diese am Wahltag bis 18 Uhr eingehen. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Kann ich mit meinen Briefwahlunterlagen auch am 26. Juni ins Wahllokal gehen?

Grundsätzlich können Sie mit Ihren kompletten Briefwahlunterlagen am Wahlsonntag ins Wahllokal gehen und dort Ihre Stimme abgeben. Mindestens müssen Sie Ihren Wahlschein mitbringen. Dann wird Ihnen ein Stimmzettel im Wahllokal ausgehändigt.

Ich habe meine Wahlbenachrichtigung nicht mehr, was nun?

Das ist kein Problem. Sie müssen nur ihren Personalausweis oder Reisepass ins Wahllokal mitbringen. Zu beachten ist, dass jeder Wahlberechtigte nur in dem Wahllokal des Wahlbezirkes wählen kann, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Diese Information ist grundsätzlich der Wahlbenachrichtigung zu entnehmen, kann aber auch im Bürgerservice, Plantagenplatz 9, oder in jedem beliebigen Wahllokal erfragt werden. Die Adressen der Wahllokale https://www.werder-havel.de/media/com_form2content/documents/c29/a3480/f189/Wahlbekanntmachung%202022%20B%C3%BCrgermeisterwahl_gem.%20%C2%A7%2042%20Abs.%201%20BbgKWahlV.pdf zu entnehmen.

Warum gibt es eine Stichwahl?

Für einen Wahlsieg sind mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich, diese Mehrheit muss mindestens 15 Prozent der wahlberechtigten Personen umfassen. Dieses Quorum hat im ersten Wahlgang keiner der fünf Bewerber erreicht.  Die Stichwahl findet unter den beiden Bewerbern statt, welche bei der Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben: Nach Manuela Saß (CDU, Bürgermeisterin, 43,4 Prozent) hatte Anika Lorentz (Studienrätin, Einzelwahlvorschlag, 27 Prozent) das zweitbeste Ergebnis. Die Stichwahl findet also zwischen den Bewerberinnen Manuela Saß und Anika Lorentz statt.

Warum soll ich überhaupt wählen gehen?

Hauptamtliche Bürgermeister werden für die Dauer von acht Jahren gewählt. Sie sind die oberste politische Repräsentation der Kommune, leiten die Kommunalverwaltung, vertreten die Kommune in Rechtsfragen und repräsentieren sie nach außen. Die Wähler können durch ihre Stimme direkt mitentscheiden, wer in der Stadt dieses wichtige Amt besetzt.

(Mitteilung der Stadt Werder (Havel) |Henry Klix)

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