Kommunalaufsicht bestätigt die Rechtmäßigkeit des Kloster Lehniner Doppelhaushalt 2020/2021

Kloster Lehnin. Die öffentliche Kritik eines Gemeindevertreters, wonach der Kloster Lehniner Haushaltsplan 2020/21 durch die Gemeindevertretung am 28.01.2020 nicht hätte beschlossen werden dürfen, ist nicht haltbar. Die Kommunalaufsicht des Landkreises teilt dem Beschwerdeführer mit, dass „… der Beschluss zustande gekommen (ist), auch wenn das „Verfahren nicht zur Zufriedenheit aller Beteiligten erfolgte“.

Bürgermeister Brückner handelte konform mit der Kommunalverfassung. Er ging in der o. a. Gemeindevertretersitzung auf die wenigen strittigen Punkte des Haushaltes ein, unterbreitete Lösungsvorschläge und übergab die Entscheidung über das weitere Verfahren vertrauensvoll in die Hände der Gemeindevertreter.

In einer parlamentarischen Demokratie entscheiden Mehrheiten. Zuständig für den Beschluss des Gemeindehaushaltes ist die Gemeindevertretung. Zehn Gemeindevertreter haben für den Haushalt mit „Ja“ votiert, acht mit „Nein“ und einer enthielt sich. Der Antrag der Fraktion SPD/Baumfreunde/Die Linke, den Haushalt noch einmal in die Ausschüsse zu verweisen, fand keine Mehrheit. 14 Tage zuvor hatte z. B. der beratende Finanzausschuss ähnlich knapp mit den drei Stimmen der Fraktion SPD/Baumfreunde/Die Linke gegen die Stimmen der CDU und der Freien Bürger und Bauern keine Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung gegeben.

„Die Behauptung, dass kein Stellenplan vorlag, ist falsch. Dieser ist als Anlage zum Haushaltsplan den Gemeindevertretern mit übersandt worden. Die Haushaltsunterlagen sind den Abgeordneten zeitgerecht zugegangen“, betont Bürgermeister Uwe Brückner.

Die Gemeindeverwaltung habe so viel Aufwand betrieben wie in keinem Haushaltsjahr seit Bestehen der Gemeinde Kloster Lehnin zuvor, um die gemeindlichen Gremien umfassend zu informieren. Die Beratungsunterlagen für den Haushalt sind zunächst im November 2019 und in nahezu unveränderter Fassung noch einmal in der 2. Dekade des Dezember 2019 den Kommunalpolitikern zugesandt worden.

Am 07.01.2020 fand eine Anhörung der Ortsbeiräte statt, bei der 13 von 14 Ortsbeiräten dem von der Verwaltung vorgelegten Zahlenwerk zustimmten. Es bestanden seit November umfangreiche Möglichkeiten, in sämtliche Haushaltsunterlagen Einsicht zu nehmen. Es machten nur wenige Abgeordnete davon Gebrauch.

Die Beteilung des Personalrates in beratenden Gremien sowie in der Sitzung der Gemeindevertretung sei laut Kommunalaufsicht ein „äußerst weites Entgegenkommen der Dienststelle.“
Der Kloster Lehniner Haushalt umfasst für 2020 Einzahlungen in Höhe von 22.796.700 und Auszahlungen von 24.640.700 Euro. Für 2021 sind Einzahlungen von 22.222.800 Euro und Auszahlungen in Höhe von 24.527.200 prognostiziert. Die Einnahmen und Ausgaben sind gegenüber dem Doppelhaushalt 2018/2019 um jeweils jährlich ca. 1 bis 2 Mio. € gestiegen. Der Haushalt sei zwar nicht ganz ausgeglichen, versetze die 11.000-Einwohner-Gemeinde aber in die Lage, Bauprojekte und Planungen für weitere wichtige Vorhaben auf den Weg zu bringen, sagt Uwe Brückner.

(Pressemitteilung der Gemeinde Kloster Lehnin / Foto: Pixabay © angelolucas)

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