Bochow. Versteckt im Wald in Bochow zwischen der Damsdorfer Straße und dem Kiefernweg liegt das ehemalige Ferienlager der Deutschen Reichsbahn. Elf teils baufällige Bungalows, ein Hauptgebäude, ein Nebengebäude, Garagen und ein Pool zwischen prägendem Altbaumbestand in Form von Linden, Eichen, Kiefern, Ahornbäumen und Walnüssen warten auf eine neue Bestimmung.
Bürgermeister Reth Kalsow stellte in der vergangenen Sitzung der Gemeindevertretung das neue Projekt vor, das einstimmig für die erste Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit beschieden wurde.
Bereits im März 2021 kam das Objekt bei einer Auktion unter den Hammer. Das Mindestgebot von 29.000 Euro wurde weit überboten und erreichte die stattliche Kaufsumme von 225.000 Euro.
Eigentümer und Vorhabenträger ist ein junger Mann aus Berlin, der 2024 mit einem Mitstudenten an der BHT (Berliner Hochschule für Technik) und HTW (Hochschule für Technik und Wirtschaft) einen Preis für „Herausragende Projektarbeit im Facility Management“, auch Liegenschaftsverwaltung und Gebäudemanagement genannt, gewann.
Dieser plant, das 11.410 qm große Areal zukünftig ebenfalls als Erholungsgebiet zu nutzen und Bungalows und Zimmer im Hauptgebäude zu vermieten. Des Weiteren sollen Stellplätze für Wohnmobile, Wohnwagen und Mobilheime sowie für Zelte geschaffen werden. Darüber hinaus strebt der Eigentümer Veranstaltungsräume zur Vermietung, ein Ladengeschäft für den täglichen Bedarf der Erholungssuchenden, ein Gastronomiebetrieb, eine Wäscherei und selbstverständlich neue sanitäre Einrichtungen an.
Die Anfahrt der zukünftigen Feriengäste mit motorisiertem Individualverkehr erfolgt planungsgemäß über die Damsdorfer Straße. „Nach Einschätzung des Vorhabenträgers wird sich das Verkehrsaufkommen nicht wesentlich zur jetzigen Nutzung erhöhen“, heißt es im Bebauungsplan.
Schon damals erfreute ein Pool die Ferienlagergäste. Diese Idee möchte der Vorhabenträger übernehmen. Der Bau eines Schwimmbeckens mit einer maximalen Grundfläche von 250 qm ist nach der Baunutzungsverordnung zulässig.
Allerdings hatten sich in den vergangenen Jahrzehnten, in denen die baufälligen Gebäude und der Pool ungenutzt blieben, geschützte Arten niedergelassen. So zum Beispiel ist eine Ansiedlung von Fledermäusen nicht ausgeschlossen. „Die Dachbereiche der Gebäude könnten als Quartiere genutzt werden“, heißt es im Umweltbericht. Deshalb ist ein Rückbau der Gebäude nur zwischen dem 1. November und dem 28. Februar erlaubt. Darüber hinaus ist der Eigentümer verpflichtet, zehn Fledermausquartierkästen als Ersatz anzubringen.
Heimische Vogelarten können ebenfalls betroffen sein, so dass auch Rodungen von Bäumen und Büschen nur außerhalb der Brutzeit in den Wintermonaten vollzogen werden dürfen. Das Anbringen von zehn künstlichen Nisthöhlen für europäische Vogelarten und Ersatzpflanzungen für gefällte Bäume ab 60 cm Umfang gelten als weitere Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität.
Hierzu gehört ebenfalls der Schutz von Amphibien, die das alte Schwimmbecken rege als Fortpflanzungsstätte nutzen. Der Bau eines neuen temporären Gewässers mit der Fläche von 75 qm für die kleinen Tiere steht dem neuen Besitzer noch bevor.
Der vollständige Entwurf des Bebauungsplans mit Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und umweltbezogene Stellungsnahmen können vom 27. Juli bis zum 31. August 2026 im Internet und in der Gemeindeverwaltung Groß Kreutz eingesehen werden.
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