Borkheide. Nur mit knapper Mehrheit der Gemeindevertreter Borkheides wurde eine Änderung der Friedhofssatzung beschlossen. Fünf Abgeordnete votierten dafür, vier dagegen und ein Abgeordneter enthielt sich der Stimme.
Dabei wurde damit keine Gebührenordnung verändert, sondern es ging einzig darum, die Vermietung der Friedhofskapelle für andere als Begräbnisfeiern zu regeln. „Durch die Änderungen der §§ 1 und 27 sowie der Anlage zu § 29 der derzeitigen Friedhofsbenutzungs- und Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Borkheide kann zukünftig jede Nutzung der Kapelle gebührepflichtig abgerechnet werden. Dies gilt dann nicht nur für Trauerfeiern im Rahmen einer Beisetzung, sondern auch für Gottesdienste oder andere Veranstaltungen. Somit kann mit weiteren Einnahmen… gerechnet werden“, heißt es in der Beschlussbegründung.
Bislang wurden bei Trauerfeiern 102,00 Euro dafür erhoben, andere Nutzungszwecke sah die Satzung nicht vor. „Damit können andere Nutzer kostenlos das Gebäude für sich nutzen“, betonte der stellvertretende Amtsdirektor Lars Nissen in der Sitzung der Gemeindevertretung am 23. April 2026 in der Mensa der Hans-Grade-Grundschule.
Eine weitere Änderung betrifft die Urnengrabstätten am Baum: „Außerdem können Friedhofsnutzer für zukünftige Beisetzungen Urnengrabstätten am Baum gebührenpflichtig reservieren lassen. Mit Beginn der Reservierung beginnt auch das erworbene Nutzungsrecht“, heißt es in der nun veränderten Satzung im § 19, wo eigens ein neuer Absatz eingefügt worden ist.
Die bisherige Satzung wurde im Januar 2025 verfasst, allerdings steht sie in Überarbeitung, denn die Gebühren werden wohl erhöht werden müssen. „Spätestens im kommenden Jahr werden wir eine Vorlage der Gemeindevertretung zur Beratung vorlegen“, so Nissen.
Bürgermeisterin Steffi Randig erinnerte daran, dass auch das Problem des Grabschmucks an den Urnenbegräbnisstätte und Bäumen gelöst werden muss. Es wurde eine zentrale Gedenkstätte gewünscht.
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