Cammer: Tempo 30 auf Nebenstraßen gewünscht – Entscheidung wohl im Herbst

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Cammer. Maik Sternberg macht sich Sorgen. Der Vater einer Tochter beobachtet seit langem, dass auf den Straßen seines Dorfes trotz des schlechten Straßenzustandes zu schnell gefahren wird. „Die Geschwindigkeit der Fahrzeuge ist oft sehr hoch ist, Kinder werden erst sehr spät gesehen. Dadurch kam es schon zu einigen Bremsmanövern. Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, bitte ich um die Prüfung, ob die Nebenstraßen ohne Gehweg auf 30 km/h begrenzen werden können“, fragte er in seiner Eigenschaft als Gemeindevertreter die Amtsverwaltung.

Diese machte ihm in ihrer Antwort wenig Hoffnung. So wurden die Nebenstraßen in Cammer begangen und das Anliegen geprüft. Die Antwort fällt ernüchternd aus. „Dabei wurde festgestellt, dass es die örtlichen Gegebenheiten überwiegend nicht zulassen, eine Gefahrenlage durch hohe Geschwindigkeiten zu schaffen. Vor allem in der „Feldstraße“, „Gartenstraße“ und „Kietzstraße“ wird der Verkehr schon allein durch den Zustand der Straße gebremst. Die „Lehniner Straße“ und „Tornower Straße“ sind für die Verkehrsteilnehmer gut einsehbar“, so das Verwaltungsfazit.

Man schlägt vor, ein Geschwindigkeitsmessgerät anzubringen, um festzuhalten wie schnell tatsächlich gefahren wird, und verweist darauf, dass eine solche Maßnahme von der Gemeindevertretung beschlossen werden müsste.

Allerdings wird deutlich, dass die Amtsverwaltung einem solchen Ansinnen sehr kritisch gegenübersteht. „Weiterhin handelt es sich bei allen Nebenstraßen hauptsächlich um Anliegerstraßen. Den Anliegern sollte bewusst sein, in welchen Bereichen mit Kindern zu rechnen ist und das Fahrverhalten entsprechend anpassen“, wird an die Anwohnenden appelliert. Dazu weist die Verwaltung auf die rechtlichen Vorschriften hin. „Gemäß der Verwaltungsvorschriften zur StVO ist innerhalb geschlossener Ortschaften die Geschwindigkeit in der Regel im unmittelbaren Bereich von z.B. Kindertagesstätten, Spielplätzen, Schulen, Altenheimen, Krankenhäusern oder entlang hochfrequentierter Schulwege etc. auf Tempo 30 km/h zu beschränken. Diese Gegebenheiten sind in Cammer nicht vorhanden. Daher wird eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung zunächst als nicht zwingend notwendig erachtet“, deutliche Ablehnung und nicht ganz richtig.

Tatsächlich können Gemeinden Tempo-30-Zonen beantragen und ab einer bestimmten Größe der Kommune auch selbst festlegen. Dies wurde im Jahr 2024 erleichtert und ist in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben. Falls die Gemeinde Planebruch solche Zonen würde einrichten wollen, müsste sie einen entsprechenden Antrag bei der kreislichen Verkehrsbehörde stellen.

Im Gegensatz zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf einem Straßenabschnitt, wo nach jeder Einmündung ein neues Schild darauf hinweisen muss, reicht bei einer Zone ein Schild an der Zufahrt ins Gebiet. Dann gilt in dem Bereich die Rechts-vor-links- Vorfahrtsregel.
In Cammer wären dann acht Zonen Schilder an den Zufahrten von der Hauptstraße notwendig.

„Ich weiß, dass vor allem viele Lieferdienste nicht unbedingt langsam fahren, die Fahrzeuge gehören häufig nicht den Fahrern und so wird nicht unbedingt darauf Rücksicht genommen“, so Amtsdirektor Mathias Ryll. Der ehrenamtliche Bürgermeister der Gemeinde Stephan Burow wunderte sich über die eher abschlägige Antwort. Er nahm allerdings den Vorschlag an, die Geschwindigkeit im Herbst zu messen. Darauf einigte man sich in der Gemeindevertretersitzung am 23. März 2026 und will nach der Auswertung weitere Schritte beschließen. Der ehemalige Bürgermeister Ulf Dingelstaedt bat gleichzeitig um eine Kostenaufstellung möglicher Schilder.

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