Brück. Die letzten Mieter werden voraussichtlich im Sommer eine neue Bleibe gefunden haben, dann wird das Einfamilienhaus in der Straße An der Plane 3 in Brück leer stehen. Jetzt überlegen die Stadtverordneten wie es weiter gehen soll.
Die Fraktion Pro Brück hat jetzt in die Stadtverordnetenversammlung (SVV) einen Prüfantrag eingebracht:
„Die Überprüfung umfasst folgende Szenarien: die Veräußerung, vollständige Sanierung mit anschließender Neuvermietung, vollständiger Abriss mit Neubau eines Mehrfamilienhauses zur Vermietung oder vollständiger Abriss und Nutzung als Parkraum für das Naturbad Brück“.
Dabei soll die Prüfung kurz- bis langfristige Belastungen, Einsparungen und Möglichkeiten der Stadt Brück aufzeigen, lautet der Wunsch der antragstellenden Fraktion. Begründet wird der Antrag mit massiven Mängeln am Gebäude.
Das Grundstück ist zur Straße nur 14 Meter breit. Es gibt eine entlang des Grundstücks führende Zuwegung. Auf dem Areal stehen zwei Gebäude, das eine wird gewerblich genutzt, in dem anderen befinden sich vier Wohneinheiten.
Der gewerbliche Nutzer möchte den Mietvertrag noch im ersten Halbjahr 2026 kündigen und ausziehen, teilt die Amtsverwaltung in einer Stellungnahme zum Antrag mit. Im anderen Gebäude sieht es ähnlich aus:
„Der Bestand reduziert sich derzeit fortlaufend: Zwei Wohneinheiten sind bereits leerstehend. Eine weitere Mietpartei hat eine alternative Wohnung in Brück besichtigt und beabsichtigt auszuziehen. Eine vierte Mietpartei hat einen Antrag gestellt, als Mitbewohner bei einem anderen Mieter aufgenommen zu werden (noch ohne formale Kündigung).“
So die Mitteilung. Demnach wäre das Gebäude danach ebenfalls leer und die Stadt könnte ohne Einschränkungen über die Immobilie verfügen.
Der Prüfung stimmten alle in der Sitzung am 12. Februar 2026 im Multifunktionsraum am Campus Brück zu. Dabei plädierte Michael Klenke (EBFB) für einen Verkauf.
Die Verwaltung erwartet ein präzises Votum. „Die drei zu untersuchenden Nutzungsvarianten (Veräußerung, Sanierung und Neubau) beinhalten insgesamt 9 Untervarianten“, heißt es mit der Bitte um Entscheidung.
Wie es weiter geht, hängt davon ab, ob die Mieter tatsächlich ausziehen. Es wird wohl noch weiter diskutiert.
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