Windpark Schlalach

Brück: Abstand gesichert – Windräder nicht näher als 1,5 km an Wohngebäuden

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Stadt Brück. Ursprünglich sah der Antrag der Fraktion Engagierte Bürger für Brück (EBFB) einen Mindestabstand von 2.500 m zwischen der Wohnbebauung und den Windkraftanlagen (WKA) vor. „Wir brauchen eine Festlegung“, sagte der stellvertretende Faktionsvorsitzende der Bürgerliste, Michael Klenke, in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 12. Februar 2026 im Multifunktionsraum am Schulcampus der Ackerbürgerstadt.

Er berichtete, dass man die WKA nicht verhindern können wird, man könne sie aber an die Stadtperipherie verdrängen. „Die geltenden rechtlichen Bestimmungen können diesen nicht immer garantieren, weshalb eine ergänzende Beschlussfassung durch die Brücker Stadtverordneten notwendig ist. Da aus rechtlichen Gründen eine Verhinderungs- beziehungsweise Verbotsplanung nicht möglich ist, aber die Gestaltungshoheit bei der Stadt Brück liegt, soll der Beschluss Kriterien zur Errichtung von raumbedeutsamen Windenergieanlagen, also mit einer Anlagenhöhe größer 50 m, im Stadtgebiet Brück definieren“, begründet die Fraktion ihren Antrag.

Klenke hat ausgemessen, dass vor allem der Ortsteil Neuendorf und der Gemeindeteil Stromtal davon profitieren könnten. So steht das nächstgelegene Windrad etwa 1.580 Meter vor dem Gemeindeteil. Hier rücken der Windpark Schlalach sowie der Windpark Deutsch Bork immer näher an die Brücker Ortsteile.

Bis auf Bürgermeister Matthias Schimanowski stimmten alle Abgeordneten dem Beschluss zu.

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(Fotos: Windpark Schlalach)

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