Stadt Brück. „Wir wollen schon zu Lebzeiten Gutes tun“, sagte Fraktionsvorsitzende Isabel Pesch-Kolarczyk als sie den Antrag der Fraktion „Pro Brück“ für eine Änderung der Satzung zur „Verleihung der Ehrenurkunde“ in der Stadtverordnetenversammlung (SVV) Brück am Donnerstagabend begründete.
Damit wollte sie erklären, weshalb die anfangs vorgesehene Passage, in der es heißt, dass „eine angemessene Beteiligung der Stadt an den Kosten für das Grabmal (Grabstein)“ mit einer Ehrenbürgerehrung verbunden ist, aus der Satzung gestrichen werden sollte.
„Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger der Stadt Brück erhalten als Zeichen der besonderen Wertschätzung: freien Eintritt zu allen städtischen Einrichtungen, freien Zugang zu städtischen Veranstaltungen und eine öffentliche Würdigung in geeigneter Form, z. B. auf der städtischen Website“, verbleiben in der Satzung.
Bislang hatte die Stadt Brück nur einen Ehrenbürger. Es war der Betreuer des Plänchens – Siegfried Tangnatz. „Spätestens nach dem Tod unseres ersten und einzigen Ehrenbürger Siegfried Tangnatz fiel auf, dass es der Satzung aus dem Jahre 2011 an Tiefe und Detail fehlt“, heißt es seitens der Fraktion „Pro Brück“.
In dem neuen Vorschlag will man ein zweistufiges Verfahren einführen. Zum einem wird man jetzt eine Ehrenurkunde samt Ehrennadel verleihen. Hierbei können die Vorschläge nicht nur von den Stadtverordneten, sondern von allen eingereicht werden. “Vorschläge können von Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Parteien und dem Bürgermeister schriftlich eingereicht werden“, wird in dem Entwurf formuliert.
Wer und wofür die Urkunde samt Nadel erhalten kann, wir ebenfalls ausgeführt:
„Die Ehrenurkunde, verbunden mit dem Ehrenzeichen der Stadt Brück, wird an Personen verliehen, die sich durch langjähriges oder außergewöhnliches Engagement in besonderer Weise um das Wohl der Stadt verdient gemacht haben, insbesondere in den Bereichen Politik, Kultur, Sport, Soziales, Umwelt, Wirtschaft oder anderen dem Gemeinwohl dienenden Tätigkeiten“.
Also ein breites Feld. Die SVV entscheidet dann mit einfacher Mehrheit über die Verleihung, wobei auch Personen, die nicht in der Stadt wohnen ,aber für Brück engagiert waren, ausgezeichnet werden können.
Nur wer die Ehrenurkunde erhalten hat, kann dann auch Ehrenbürger werden. Hierbei müssen die Verdienste außergewöhnlich sein. Das Vorschlagsrecht haben ausschließlich „Bürgermeister, Stadtverordnete, Fraktionen, Vereine und Bürgerinitiativen“. Der Vorschlag muss mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden. Eine Mehrheit, die auch diejenigen benötigen, die die Ehrenbürgerschaft erhalten sollen, ohne die Urkunde in den Händen zu halten.
Die Ehrungen sollen bei feierlichen Anlässen, wie zum Beispiel Stadtfesten, verliehen werden. Eine Aberkennung ist ebenfalls möglich, zum Beispiel „bei späterem, ehrunwürdigem Verhalten“. Die SVV folgte dem Vorschlag, am 12.02.26 in der im Multifunktionsraum stattgefundenen SVV-Sitzung, einstimmig.
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