Golzow: Errichtung von Parkplätzen wird Pflicht

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Golzow. Wer in Golzow baut oder umbaut wird Parkplätze errichten müssen, Die Gemeindevertretung (GV) Golzow hat in der Sitzung am 16. Juni 2026 eine „Stellplatz- und eine Stellplatzablöseverordnung“ beschlossen. Darin wird genau festgelegt wie viele Parkplätze ein Bauherr bereitstellen muss.

Die Satzung gilt im gesamten Gemeindegebiet. Darin heißt es:

„Die Satzung gilt für die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von Gebäuden, baulichen Anlagen sowie gleichgestellten Anlagen, bei denen ein Zu- und Abgangsverkehr mittels Kraftfahrzeugen zu erwarten ist“.

In einer Anlage zur Satzung ist der Bedarf aufgeführt. So muss, wer ein Haus baut, je Wohnung bis 75 m² einen Parkplatz errichten, darüber hinaus zwei Stellplätze.

Altenheime je zehn Betten ebenfalls zwei Stellplätze, Läden je 40 m² Nutzflächen einen, Gaststätte je 25 m² und Hotels je drei Betten ebenfalls einen. Auch an Krankenhäuser, Jugendherbergen, Büros, Tankstellen, Lagerräume und viele andere Nutzungen ist in der Anlage gedacht worden.

Allerdings ist es möglich, sich von dieser Pflicht zu befreien. Allerdings wird man dafür zur Kasse gebeten. Genau 3.500 Euro sind dafür zu entrichten.

Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt die Satzung in Kraft.

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